In der Lülsdorffstraße in Mülheim müssen die Straßenleuchten erneuert werden. Die vorhandene Straßenbeleuchtung besteht derzeit aus einem über 50 Jahre alten Peitschenmast mit Langfeldleuchte und einem 2006 erneuerten Normmast mit Kofferleuchte. Die Beleuchtungsanlage entspricht nicht mehr den aktuellen Richtlinien zur Straßen- und Wegebeleuchtung, zudem ist der Peitschenmast von Rost befallen und deshalb dringend sanierungsbedürftig. Sie soll durch 6 Meter hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium-4 LED (siehe Bild unter "Downloadservice") ersetzt werden.
Durch diese Erneuerungsmaßnahme wird sich die Ausleuchtung der Straße erheblich verbessern. Bei den zur Verwendung vorgesehenen Leuchten handelt es sich um die Standardleuchte aus dem Leuchtenkatalog für die Stadt Köln für Straßentypen entsprechend der Lülsdorffstraße.
Die Maßnahme wird von der RheinEnergie AG geplant und ausgeführt, da diese nach dem Straßenbeleuchtungsvertrag aus Juni 2015 die Dienstleistung "Beleuchtete Stadt" für die Stadt Köln erbringt.
Straßenbaubeiträge
Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln.
Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln erforderlich. Nähere Informationen zum Verfahren einer Beitragserhebung entnehmen Sie gern dem zum Download angebotenen Informationsblatt.
Bei der Lülsdorffstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus errechnet sich ein Anliegeranteil von 70 Prozent. Die geschätzten Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Lülsdorffstraße betragen rund 4.200,00 Euro. Der Anliegeranteil beträgt damit etwa 3.000,00 Euro. Da die Anliegeranteile zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden.
Sie erhalten gemäß § 8a KAG NRW Gelegenheit, zu der Absicht der geplanten Erneuerungsmaßnahme vor abschließender Entscheidung Stellung zu nehmen.
Alle vorstehenden Angaben zu der Erneuerungsmaßnahme, der Technik und den Kosten geben den Stand der gegenwärtigen Erkenntnisse wieder. Änderungen sind im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung möglich und bleiben vorenthalten.
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Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Planung und Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme haben, steht Ihnen das Kommentarfeld unten zur Verfügung. Alternativ ist eine Nutzung des folgenden Online-Formulars möglich:
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