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Visualisierung eines Parks auf dem Max Becker-Areal

Bebauungsplan "Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld"

Beschreibung

Im Rahmen der Planung des Max Becker-Areals konnte ein weiterer Meilenstein erreicht werden, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Zusammenhang der Aufstellung des Bebauungsplans.

Wir laden Sie hiermit herzlich ein, um sich über diesen Meilenstein, das städtebauliche Planungskonzept und auch die Möglichkeiten zur Beteiligung zu informieren:

 

Öffentlichkeitsveranstaltung

Bebauungsplan "Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld"

am 18. März 2024 um 17:30 Uhr

in der Pattenhalle Ehrenfeld, Christianstraße 82, 50825 Köln

 

Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Planung finden Sie hier: Max Becker-Areal – ein neues Stadtquartier für Köln

 

Anlass und Ziel der Planung

Das Recyclingunternehmen Max Becker verlässt seinen bisherigen Firmensitz nördlich der Widdersdorfer Straße 194 in Köln-Ehrenfeld und verlagert seinen Standort in den Niehler Hafen. Dadurch ergibt sich die Chance, das bisher für die Öffentlichkeit abgeriegelte Gebiet als neues Stadtquartier zu entwickeln.

Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 06.02.2020 beauftragt, die notwendigen planerischen Voraussetzungen zur städtebaulich-funktionalen Neuordnung und Weiterentwicklung des sogenannten Max Becker-Areals in Köln-Ehrenfeld zu treffen, um die Entwicklung eines mischgenutzten Quartiers anzustoßen.

Zu diesem Zweck wurde von der Pandion AG und Rheinenergie AG in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln von März bis Oktober 2022 ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb zur Findung eines zukunftsfähigen Konzeptes für einen gemischt genutzten Stadtraum durchgeführt. Als Sieger des Wettbewerbsverfahrens wurde vom Preisgericht am 18.10.2022 der Entwurf des Planungsbüros Cityförster aus Hannover zusammen mit dem Landschaftsarchitekten urbanegestalt aus Köln gekürt.

Plangebiet

Der Geltungsbereich für das Bebauungsplanverfahren umfasst das Gebiet des Realisierungsteils des Wettbewerbs mit dem eigentlichen Max Becker-Gelände sowie dem Grundstück der Rheinenergie. Die Gesamtgröße beläuft sich auf rund 17,3 ha (inklusive angrenzender Erschließungsflächen). Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die Ost-West-Trasse der Deutschen Bahn, im Süden durch die Widdersdorfer Straße, im Westen durch den Maarweg und im Osten durch das Alte Gaswerk, das Kontrastwerk und weitere gewerbliche Gebäude. Ebenfalls Bestandteil des Geltungsbereichs ist das sogenannte Gleisgrundstück zwischen Vitalisstraße und Maarweg, welches zwischen der DB-Trasse und dem betriebseigenen Gleis von Max-Becker liegt und bis zum S-Bahnhof Müngersdorf reicht. Der Geltungsbereich liegt somit überwiegend im Stadtteil Ehrenfeld (Stadtbezirk Ehrenfeld), der westlichste "Zipfel" liegt im Stadtteil Müngersdorf (Stadtbezirk Lindenthal).

Max-Becker-Areal - Geltungsbereich des Bebauungsplanes

 

Städtebauliches Konzept

Planungsziel ist es, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer Grundschule, mehreren Kindertagesstätten, Nahversorgung, sozialen und kulturellen Nutzungen, Anlagen zur Energieversorgung, öffentlichen Grün-, Spiel- und Sportflächen sowie Verkehrsflächen festzusetzen.

Der aktuell im Plangebiet vorzufindende Gebäudebestand – mit Ausnahme des Uhrenhauses, des Kugelgasbehälters sowie der beiden ehemaligen Arbeitervillen (Baudenkmäler) an der Widdersdorfer Straße - soll zurückgebaut werden, um die Fläche einer zeitgemäßen urbanen Nutzung zuführen zu können. Die vorhandene, denkmalgeschützte Einfriedungsmauer an der Widdersdorfer Straße wird möglichst erhalten.

Die übergeordnete Leitidee basiert auf dem Motiv „Ehrenfeld weiterbauen“. Der städtebauliche Entwurf entwickelt zwei besondere Strukturelemente, auf denen sowohl das baulich-räumliche Konzept, das Nutzungskonzept als auch das Erschließungskonzept aufbauen: die sogenannte Bummelmeile und der in Nord-Südrichtung orientierte Quartierspark.

Max-Becker-Areal Masterplan (Städtebauliches Planungskonzept)

Kooperatives Baulandmodell

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes kommt das kooperative Baulandmodell zur Anwendung: 30 Prozent der Wohnungen müssen als öffentlich geförderter Wohnraum errichtet werden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat für das Max Becker-Areal darüber hinaus beschlossen, noch zusätzlich 20 Prozent des Wohnraums für Mietwohnungsbau, Genossenschaften, gemeinschaftliche Wohnformen oder Baugruppen zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist durch das kooperative Baulandmodell festgelegt, dass öffentliche Freiflächen und Spielplätze sowie die erforderliche soziale Infrastruktur wie Schulen und Kindergärten entstehen.

Planverfahren

Am 02.02.2023 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und am 01.02.2024 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt auf Grundlage des vorliegenden Masterplans mit Themenkarten, in die sowohl die Empfehlungen des Preisgerichtes, des Stadtentwicklungsausschusses und die ersten Anregungen aus der frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingeflossen sind.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Nach der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung der Planung mit den öffentlichen Belangen wird der konkret ausgearbeitete Bebauungsplan-Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Während der Offenlagefrist können Stellungnahmen abgegeben werden, über die der Rat der Stadt Köln vor dem Satzungsbeschluss entscheidet.

Kontaktinformationen

Inhaltliche Auskünfte können beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221/221-26205 sowie 0221/221-22818 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de eingeholt werden. 

E-Mail an das Stadtplanungsamt

Datum
Pattenhalle Ehrenfeld
Christianstraße 82
50825 Köln
Deutschland

Unterlagen zum Max Becker-Areal

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