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Überprüfung der Kölner Straßennamen

Das Bild zeigt eine Straßenkreuzung inklusive einer Ampel und zwei unbeschrifteten Straßenschildern.

Überprüfung der Kölner Straßennamen auf ihren Zusammenhang mit Verbrechen aus NS- oder Kolonialzeit

Kurz und einfach

In Köln hat im Jahr 2021 ein Projekt begonnen. 

Dieses beschäftigt sich mit der kolonialen Vergangenheit der Stadt. 

Damit will man eine Stadt schaffen, in der alle Menschen respektiert werden. 

Ohne das Unterschiede gemacht werden. 

Hierfür werden Straßen in Köln überprüft.

Diese sind mit der Kolonialzeit oder der NS-Zeit verbunden. 

Eine Gruppe von Expert*innen hat Empfehlungen formuliert. 

Bei manchen Straßen wird empfohlen diese umzubenennen. 

An andere Straßenschilder sollen Hinweistafeln angebracht werden. 

Wir möchten von Ihnen wissen: 

Wie ist Ihre Meinung hierzu? 

Hintergrund

Köln überprüft ihre Straßennamen auf Zusammenhänge mit Kolonialismus und NS-Ideologien

2021 wurde in Köln ein Projekt gestartet, um das koloniale Erbe Kölns aufzuarbeiten. Mit diesem Entschluss wurde ein Schritt hin zu einer vielfältigen Stadtgesellschaft ohne Diskriminierung und Ausgrenzung gegangen und wurde ein neues Kapitel der Erinnerungskultur geöffnet. Ziel des Projektes ist es, die Bedeutung der Kolonialgeschichte als Keimzelle einer Ideologie der Menschenfeindlichkeit, von Rassismus und Diskriminierung herauszuarbeiten. Damit sollen die Auswirkungen und der Einfluss des Kolonialismus auf das heutige gesellschaftliche Zusammenleben verdeutlicht werden.

Teil dieses Gesamtprojektes ist die Überprüfung der Kölner Straßennamen.

Außer der Begutachtung der Straßen mit kolonialgeschichtlichem Hintergrund, wurden die Prüfkriterien ausgedehnt auf die ebenso im Stadtbild weiterhin verankerten Namen, die einen NS-belasteten Bezug aufweisen könnten.

Von insgesamt ca. 6000 Kölner Straßennamen werden nun sukzessive über 1200 Benennungen genauer unter die Lupe genommen. Eigens hierzu wurde ein Expert*innengremium, der Historische Beirat, aus renommierten stadt-externen Historikerinnen und Historikern zusammengestellt. Wissenschaftlich belegt und objektiv werden sie Expertisen erstellen und für jede Straße ein Votum aussprechen. Dabei kann es sich um eine Umbenennungsempfehlung handeln aber auch um den Vorschlag, anhand eines Erläuterungsschildes aufzuklären. Ohne das Ergebnis der wissenschaftlichen Prüfung vorwegzunehmen wird es aber gewiss viele Straßennamen geben, die unverändert bestehen bleiben.

Gutachten des Historischen Beirats 

In der dargestellten Karte finden Sie alle Gutachten, welche vom Historischen Beirat zum aktuellen Zeitpunkt erstellt wurden (Stand Juni 2024). 

Gustav-Nachtigal-Straße

Gespeichert von Moderation am
Gustav-Nachtigal-Straße, 50733 Köln

Die Gustav-Nachtigal-Straße gehört zum sogenannten Afrika-Viertel in Nippes. Drei Straßen des Viertels erhielten seinerzeit die Namen von drei vermeintlichen kolonialen „Helden“: Gustav-N

Pfitznerstraße

Gespeichert von Moderation am
Pfitznerstraße, 50931 Köln

Gutachten liegt noch nicht vor.

Ostlandstraße

Gespeichert von Moderation am
Ostlandstraße, 50858 Köln

Die Ostlandstraße befindet sich im Stadtbezirk Lindenthal.

Mohrenstraße

Gespeichert von Moderation am
Mohrenstraße, 50670 Köln

Die Benennung soll auf den katholischen Heiligen Gregorius Maurus verweisen, dessen Grab in der Kirche St. Gereon zu finden sein soll.

Wißmannstraße

Gespeichert von Moderation am
Wißmannstraße, 50823 Köln

Hermann von Wissmann war preußischer Offizier, Kolonialakteur im Kongo, Begründer und Befehlshaber der „Schutztruppe von Deutsch-Ostafrika“, Reichskommissar und Gouverneur von „Deutsch Ostafrika“.

Lerschstraße

Gespeichert von Moderation am
Lerschstraße, 50858 Köln

Die Benennung der Lerschstraße in Köln-Weiden erfolgte am 30. März 1937. Weiden war damals Ortsteil der Bürgermeisterei Lövenich.

Hermann-Löns-Straße

Gespeichert von Moderation am
Hermann-Löns-Straße, 50765 Köln

Im Stadtgebiet Kölns existieren insgesamt drei Straßen, die nach Hermann Löns benannt wurden. Diese befinden sich in den Ortsteilen 1. Esch/Auweiler, 2.

Gravenreuthstraße

Gespeichert von Moderation am
Gravenreuthstraße, 50823 Köln

Die Benennung der Straße nach Karl Friedrich Freiherr von Gravenreuth erfolgte kurz nach seinem Tod am 30.12.1891.

Wie und wann kann ich mich beteiligen?

Ob im Rahmen des Umbenennungsprozesses eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet, entscheidet die jeweilige Bezirksvertretung.

Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen:

Ostlandstraße

Die Öffentlichkeitsbeteiligung startet bald! Vom 21. Oktober bis 3. November 2024 können Sie uns Ihre Meinung zur möglichen Umbenennung der Ostlandstraße mitteilen. 

Straßen, zu denen bereits eine Beteiligung stattgefunden hat:

Gustav-Nachtigal-Straße

Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldung! Sie konnten uns vom 15. bis 30. Juni 2024 Ihre Meinung zur möglichen Umbenennung der Gustav-Nachtigal-Straße mitteilen. Diese werden aktuell ausgewertet. 

Gravenreuthstraße

Vom 15. bis 31. August 2024 konnten Sie uns Ihren Namensvorschlag für die bisherige Gravenreuthstraße mitteilen. Vielen Dank für Ihre engagierte Teilnahme! 

 

Wißmannstraße

Vom 15. bis 31. August 2024 konnten Sie uns Ihren Namensvorschlag für die bisherige Wißmannstraße mitteilen. Vielen Dank für Ihre engagierte Teilnahme! 

Wie geht es weiter?

Beteiligung zu der Entscheidung, ob eine Straße umbeannt wird: 

 

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Befragung der Anlieger*innen werden der jeweiligen Bezirksvertretung gemeinsam mit dem Gutachten des Historischen Beirates als Hilfe zur Entscheidungsfindung vorgelegt. 

Diese trifft im Anschluss die Entscheidung, ob und wie die Straße umbenannt wird. 

Die Beschlüsse der Bezirksvertretungen finden Sie im Ratsinformationssystem. Wir verlinken getroffene Beschlüsse unter den jeweiligen Gutachten. 

 

Beteiligung zur Namensfindung: 

 

Die eingegangenen Vorschläge werden der jeweiligen Bezirksvertretung vorgelegt. 

Informationen und Fragen zum Umbenennungsprozess

Welche Dokumente muss ich ändern lassen?

  • Personalausweis 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein Ihres Kraftfahrzeuges 

  • Gewerbeschein

Die kostenlose Änderung des Personalausweises und der Fahrzeugpapiere können Sie ab der Gültigkeit der neuen Anschrift in einem der neun Kundenzentrum vornehmen lassen, die Fahrzeugpapiere außerdem bei der KFZ-Zulassungsstelle.

Welche Unterlagen benötige ich für die Änderung der Dokumente?

Für die Änderung des Personalausweises benötigen Sie Folgendes: 

  • Ihren Personalausweis

  • im Falle einer Vertretung die vom Vertretenen unterschriebene Vollmacht, dessen Personalausweis und das Meldeformular

 

Für die Änderung der Fahrzeugpapiere benötigen Sie Folgendes: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

  • Personalausweis des Halters mit aktueller Adresse

  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ)

  • bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug und Firmenkopfbogen oder Gewerbeanmeldung mit aktueller Adresse

 

Für die Änderung des Gewerbescheins (erforderlich ist eine persönliche Vorsprache oder Vertretung mit schriftlicher Vollmacht bei der Gewerbemeldestelle, Willy-Brandt-Platz 3 in Köln-Deutz), sofern Ihnen nicht innerhalb von 2 Monaten nach Rechtskraft der Straßenumbenennung von Amts wegen ein aktualisiertes Dokument übersandt wurde: 

  • Ihren Personalausweis

  • Ihren bisherigen Gewerbeschein

  • gegebenenfalls Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag

  • gegebenenfalls Original oder beglaubigte Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung

  • gegebenenfalls Original oder beglaubigte Kopie der Erlaubnis oder Konzession

 

Welche Dokumente müssen nicht geändert werden?

  • Reisepass 

  • Führerschein 

Beim Reisepass und dem Führerschein erübrigt sich eine Änderung, da diese keine Wohnsitzdaten enthalten. 

Welche Stellen muss ich über die Adressänderung informieren?

  • Strom-, Gas- und Wasseranbieter*in

  • Telefon-, Kabelfernsehen- und Internetanbieter*in

  • Arbeitgeber*in, Rentenanstalt, Jobcenter, Sozialamt oder sonstige Stellen, von denen Lebensunterhalt gezahlt wird 

  • Krankenkasse sowie weitere Versicherungsunternehmen (zum Beispiel für: Privathaftpflicht, KFZ, Gebäude, Hausrat, Tiere, Leben) 

  • Kindergarten und Schule 

  • Banken, Sparkassen und sonstige Kreditinstitute 

  • Inhaber*innen eines Behindertenausweises: Sachgebiet Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht der Stadt Köln (Dillenburger Straße 27, 51105 Köln) 

  • Hunderhalter*innen: Steueramt 

  • gegebenenfalls Handwerkkammer 

  • gegebenenfalls Zeitungsverlage 

Die Deutsche Post AG sowie das Grundbuchamt werden durch die Stadt Köln unmittelbar informiert. 

Weiter Informationen finden Sie auf der https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umzug-und-neu-koeln/sie-ziehen-innerhalb-von-koeln-um

 

Was passiert mit der Eintragung im Grundbuch?

Die neuen Straßennamen werden im Liegenschaftsamt in das Liegenschaftskataster („ALKIS“) eingepflegt. Aus der ALKIS-Datenbank erhält das Grundbuchamt die Änderung der Lagebezeichnung (Straße und Hausnummer) als Veränderungsmitteilung.

Daher müssen Sie als Hauseigentümer*in nichts unternehmen.

Es kann allerdings eine gewisse Zeit dauern, bis die Veränderung in das Grundbuch übernommen wurde.

Muss mein Bewohner*innenparkausweis angepasst werden?

Nein, eine Änderung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Parkausweis bezieht sich auf ein Gebiet, keine konkrete Straße. 

Was muss bei der Namensfindung beachtet werden?

Dürfen Straßennamen mehrfach vergeben werden?

Nein, ein bereits im Stadtgebiet vergebener Straßenname darf nicht noch einmal vergeben werden. Gleichklingende Straßennamen bei unterschiedlicher Schreibweise sind nicht zu vergeben (z. B. Lerchenweg/Lärchenweg, Danziger Straße/ Danzierstraße).

 

Darf eine Benennung nach Personen erfolgen?

Ja, wenn...

  • deren Todestag mindestens zwei Jahre zurückliegt,

 

  • sie sich besondere Verdienste erworben haben, 
    • für die Stadt oder deren Bewohner*innen 
    • auf Landes- oder Bundesebene 
    • in Kunst, Wissenschaft und ähnlichen Bereichen (regional oder überregional). 

 

  • das Geschichtsbild - bei Personen überregionaler Bedeutung - abgeklärt ist.

 

Titel-, Berufs- und Ehrenbezeichnungen sind nicht zu verwenden.

Zur Förderung der Gendergerechtigkeit sind Straßen bevorzugt nach Frauen und non-binären Personen zu benennen, bis Geschlechterparität erreicht ist.

Haben Sie Fragen zum Umbenennungsprozess?

Icon Gruppe

Inhaltliche Rückfragen können Sie gerne direkt an das Zentrale Namensarchiv richten: 

strassennamen@stadt-koeln.de

Haben Sie Fragen zur Beteiligung?

Carolin Henn

Wenden Sie sich gerne an Frau Carolin Henn vom Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung:

Mail an das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung

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