Antrag auf Kindergeld
Warum kann man für das Elterngeld die Anträge nicht vorher einreichen, so dass nach der Geburt alle beteiligten Ämter darauf zugreifen?
Warum kann man für das Elterngeld die Anträge nicht vorher einreichen, so dass nach der Geburt alle beteiligten Ämter darauf zugreifen?
Zunächst ist festzuhalten, dass die Erteilung von Bescheiden ausschließlich durch die Elterngeldstelle erfolgt, daher müssen außer der Elterngeldstelle keine weiteren Ämter auf die Anträge zugreifen.
Elterngeld kann frühestens ab der Geburt des Kindes beantragt werden, da die für den Elterngeldantrag zwingend vorzulegende spezielle Ausfertigung der Geburtsurkunde nicht vorab ausgestellt werden kann und der notwendige Antragsvordruck vor der Geburt nicht vollständig ausgefüllt werden kann, da zum Beispiel Geburtsdatum, Geburtsort und gegebenenfalls zusätzliche Monate für Frühgeburten vor Geburt noch nicht feststehen.
Zudem ist ein Nachweis der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld für den vollständigen Zeitraum vor und nach der Geburt und gegebenenfalls in Nachweis der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, sofern vor der Geburt eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt wurde, dem Antrag beizufügen. Diese Nachweise der Krankenkassen werden erst nach Ausstellung und Vorlage der Geburtsurkunde ausgefertigt, so dass diese bei einer Elterngeldantragstellung vor Geburt ebenfalls noch nicht vorliegen können.