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E-Scooter

E-Scooter

Wann werden wir von der Plage der E-Roller befreit?

Antwort

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist 2019 in Kraft getreten und somit sind die E-Scooter ein deutschlandweit zugelassenes Verkehrsmittel. Eine Zulassung seitens der Stadt Köln ist nicht erforderlich. Die Verwaltung steht in ständigem Kontakt mit den Anbietenden, um diesen neuen Baustein in die Nahmobilität zu integrieren. Verleihsysteme sind ein wichtiger Bestandteil städtischer Mobilität und werden täglich von vielen Bürger*innen genutzt.

Diese Mobilitätsformen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und können einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende in unserer Stadt leisten, insbesondere als nützliche Ergänzung zum ÖPNV (An- und Abfahrt zum/vom Bahnhof). Insbesondere der E-Scooter-Markt ist einer großen Dynamik unterworfen. Unsere Aufgabe ist es, diesen dynamischen Prozess zum einen fachlich und planerisch zu begleiten und vor allem durch zukunftsfähige Entscheidungen aktiv zu gestalten.

Die Verwaltung sieht die Gefahr von Konflikten mit Fußgänger*innen und Radfahrer*innen insbesondere in hoch frequentierten Bereichen und bei beengten Straßenräumen. In Zusammenarbeit mit den Anbietenden, der Polizei und dem Amt für öffentliche Ordnung wird daher von Anfang an die gegenseitige Rücksichtnahme angemahnt, gegebenenfalls überwacht und geahndet. Die Anbietenden haben ein hohes Maß an Verantwortung, damit die Verleihsysteme eine positive Wahrnehmung in der Stadtgesellschaft erhalten. Sie haben dafür zu sorgen, dass sie einem ordentlichen Stadtbild und den Ansprüchen an die Barrierefreiheit nicht im Wege stehen. Die Verwaltung hat hierzu in der Vergangenheit stets Anpassungen an den Vorgaben vorgenommen und somit optimiert. Seit Sommer 2022 ist der Betrieb von E-Scooter-Verleih in der Stadt Köln genehmigungspflichtig.

Durch die verstärkte Ausweisung von Rückgabeflächen können weitere Gehwegbereiche freigehalten werden. Bisher sind, nachdem die neue StVO der Verwaltung diese Möglichkeit gegeben hat, über 25 solcher Bereiche eingerichtet worden beziehungsweise befinden sich aktuell in Einrichtung. Durch aktuelle und zukünftige Planungen wird diese Anzahl sukzessive erhöht werden, da diese Einrichtung, wie beispielsweise Fahrradparken stets bei jeder Umplanung geprüft und berücksichtigt wird.

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