Kölns Plätze haben sehr unterschiedliche Qualitäten und Belastungen. Je nach Situation muss daher anders reagiert werden. Bei Plätzen, deren Aufenthaltsqualität sehr stark von Verkehrsinfrastruktur geprägt ist und deren Aufenthaltsqualität darunter leidet, kann geprüft werden, ob die Plätze durch Zurücknahme der Verkehrsbelastung verbessert werden können. In der Altstadt ist dies an vielen Plätzen schon durchgeführt worden. Dies ist bisher am Zülpicher Platz nicht möglich, sodass die Spielräume für eine spürbare gestalterische Aufwertung begrenzt sind.
Der Chlodwigplatz ist mit der Severinstorburg, den Bäumen und Bänken schon heute ein Platz, an dem sich viele Menschen gerne aufhalten. Viele Plätze werden unter anderem auch von Obdachlosen genutzt. Das Ordnungsamt und das Sozialdezernat haben eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Obdachlosigkeit von Menschen in Köln sozialverträglich zu managen.
Spielhallen sind in den vergangenen Jahren im Bereich der Innenstadt nicht – oder nur in einzelnen Ausnahmefällen – genehmigt worden. Für Wettbüros wurde unlängst eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es ermöglicht, die Ausbreitung zu kontrollieren und zu begrenzen. Hier kann in den kommenden Jahren mit einer spürbaren Reduzierung gerechnet werden.
Shisha-Bars werden als Gaststätten eingestuft und sind somit nur begrenzt verhinderbar. In Bereichen des Zülpicher Viertels besteht ein Bebauungsplan, der die Ausbreitung der Gastronomie stark einschränkt. Allerdings ist die Möglichkeit der Umwandlung von Kneipen oder Cafés in eine Shisha-Bar sehr begrenzt.