Parken auf Gehwegen
Die Antwort der letzten Sprechstunde zur Duldung des Gehwegparkens leuchtet nicht ein. Aus der Tatsache, dass ein Gericht entschieden hat, dass bei <80cm Restgehwegbreite abgeschleppt werden muss folgt logisch nicht, dass Gehwegparker gänzlich ohne Verwarnung geduldet werden dürfen.