Die angesprochenen Flächen in Braunsfeld befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Köln. Der Fuß- und Radweg liegt im Besitz der HGK. Die angesprochene Grünfläche ist in Privatbesitz.
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kann daher die Frage bezüglich Nachpflanzungen leider nicht beantworten.
Allgemeine Zusatzinformation bezüglich der Lärmbelästigung: Die Zuständigkeit der Beaufsichtigung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen im laufenden Betrieb liegt bei den Bundesländern. Das Verkehrsministerium NRW hat die vom Bundesgesetzgeber eingeräumte Möglichkeit ergriffen, diese Aufgabe an das Eisenbahnbundesamt zu übertragen. Im operativen Teil ist die Landeisenbahnaufsicht für NRW bei den Außenstellen des Eisenbahnbundesamtes in Essen und Köln angesiedelt.
Weitergehende Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten des Eisenbahnbundesamtes unter folgendem Link:
Eisenbahn-Bundesamt: Das EBA