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Untätigkeitsklagen

Untätigkeitsklagen

Die Frage der Untätigkeitsklagen wurde bereits letztes Mal nicht beantwortet. Auch nicht im Nachgang.

Antwort

Grundsätzlich werden die Anträge entlang ihres Eingangsdatums abgearbeitet. Die Untätigkeitsklagen führen natürlich zu einer Stellungnahme der Verwaltung aber ändern nichts daran, dass im Rahmen der Ressourcen die Anträge nacheinander und mit der gesetzlich vorgeschrieben Vorgehensweise bearbeitet werden. Als Voraussetzung für verkehrseinschränkende Maßnahmen ist die Stadt gezwungen die Überschreitungen festzustellen und hierzu Gutachten nach vorgegebenen Rechenvorschriften zu beauftragen. Die Straßenverkehrsbehörde kann die Rechtmäßigkeit einer Tempo 30 Anordnung aus Gründen des Lärmschutzes erst prüfen, wenn vorab ein entsprechendes Lärmgutachten erstellt wurde und darstellt, dass die Geschwindigkeitsreduktion ein geeignetes (auch in Abwägung gegenüber anderen lärmreduzierenden Maßnahmen) adäquates Mittel darstellt. Zur Beauftragung des Lärmgutachtens ist ein Vergabeverfahren einzuleiten, dass gemäß den Vergaberichtlinien durchzuführen ist. Begrenzte Ressourcen und Fachkräftemangel in der Verwaltung sind hierbei begrenzende Faktoren. Ergänzend ist darauf  hinzuweisen, dass die erheblichen Verzögerungen in den letzten Jahren auch der Pandemie geschuldet waren, da aufgrund der völlig geänderten Verkehrsverhältnisse keine "aussagekräftigen" beziehungsweise "rechtsverwertbaren" Gutachten durch die beauftragten Büros erstellt werden konnten.

Die restriktiven Regelungen der StVO bezüglich der Einführung von Tempo 30 erfordern diese aufwändige Vorgehensweise, um eine Rechtsbeständigkeit zu gewährleisten. Die Stadt Köln ist der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" beigetreten, um die Anordnung von angemessenen Geschwindigkeiten mit geringerem Nachweisaufwand zu vereinfachen und so an Stellen mit Betroffenheit zügiger realisieren zu können. Den Ermessensspielraum, den die Stadt Köln heute bereits hat, will sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten künftig auch nutzen.

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