Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
Ich habe ein Anliegen, über das in der Politik entschieden werden soll.
oder
Ich strebe ein Bürger*innenbegehren beziehungsweise einen Bürger*innenentscheid an.
Sie können sich dazu an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen wenden. Dort erhalten Sie auch Informationen über Möglichkeiten kommunalpolitischer Mitwirkung der Bürger*innen, zum Beispiel durch einen Einwohner*innenantrag (§ 25 GO NRW) oder durch Bürger*innenbegehren und Bürger*innenentscheid (§ 26 GO NRW):