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Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

Ich habe ein Anliegen, über das in der Politik entschieden werden soll.

oder

Ich strebe ein Bürger*innenbegehren beziehungsweise einen Bürger*innenentscheid an.

Sie können sich dazu an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen wenden. Dort erhalten Sie auch Informationen über Möglichkeiten kommunalpolitischer Mitwirkung der Bürger*innen, zum Beispiel durch einen Einwohner*innenantrag (§ 25 GO NRW) oder durch Bürger*innenbegehren und Bürger*innenentscheid (§ 26 GO NRW):

Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

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