Neue Radfahrstreifen Kölner Straße
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juristisch notwendige Mindestbreite zum unabhängigen Überholen auf Radfahrstreifen sind 2,30m. Ein Sicherheitstrennstreifen muss nach aktuellen Regelwerken 75cm betragen. Und ausgerechnet für aufgesetztes Parken mit 2m zu kalkulieren (also Voraussetzung Fahrzeugmodelle und Einparkfähigkeiten der Fahrzeugführer*innen aus den 70ern) scheint im wahrsten Sinne des Wortes "vermessen".