Direkt zum Inhalt

juristisch notwendige Mindestbreite zum unabhängi...

Neue Radfahrstreifen Kölner Straße
Variante:
Variante gefällt mir nicht

juristisch notwendige Mindestbreite zum unabhängigen Überholen auf Radfahrstreifen sind 2,30m. Ein Sicherheitstrennstreifen muss nach aktuellen Regelwerken 75cm betragen. Und ausgerechnet für aufgesetztes Parken mit 2m zu kalkulieren (also Voraussetzung Fahrzeugmodelle und Einparkfähigkeiten der Fahrzeugführer*innen aus den 70ern) scheint im wahrsten Sinne des Wortes "vermessen".

Cookies UI