Diese Variante wurde in letzter Zeit im Stadtgebiet leider häufig umgesetzt, ist jedoch auf der Parkseite äußerst tückisch.
Das Schaubild sieht zwischen den Radfahrenden und Parkenden einen Abstand von 50 cm vor. Dieser wird in der Praxis kaum existieren. Dieser Abstand ist überhaupt nur dann theoretisch erreichbar, wenn jedes Auto tatsächlich komplett an den rechten Rand des eingeräumten Platzes anstößt. Doch selbst in dem Fall wäre der volle Abstand nur vorhanden, wenn das Auto maximal 2 m breit ist. Doch der ADAC berichtet von Neuzulassungen von teils deutlich über 2,2 m Breite (u.a. BMX X5, Mercedes-Benz V-Klasse, VW T6.1, VW Touareg III). In der Praxis würden also maximal 25 cm Abstand verbleiben.
Das reicht natürlich nicht aus, da Radfahrenden bei der Vorbeifahrt an parkenden Autos ein Abstand (vom Lenkerende) von 1 m vorgeschrieben ist. Sie müssten also am linken Rand des Radfahrstreifens fahren. Das wiederum macht es unmöglich, dass sie von Autofahrenden überholt werden können. Denn diese müssen ja ihrerseits 1,5 m Abstand (zum Lenkerende) halten.
Ein Überholen wird also entweder zu eng an den Radfahrenden oder durch Ausweichen in den Gegenverkehr erfolgen. Beide Varianten sind weder sicher noch komfortabel.