Neue Radfahrstreifen Kölner Straße
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Bei dieser Variante ist das Überholen von Radfahrern durch Kfz nicht möglich. Nach aktueller Rechtsprechung müssen Radfahrer min 100cm Abstand zu parkenden Fahrzeugen halten. Die Autofahrer müssen bei fehlender baulicher Trennung bei Kindern auf dem Radweg min 200cm Überholabstand einhalten, bei Erwachsenen min 100cm.
Mit Einhalten der mindestens vorgeschriebenen Überholabständen von StVO und aktueller Rechtsprechung verbleibt also kein Platz mehr für den PKW auf dem Fahrstreifen.