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Zwei Kinder auf dem Weg zur Schule

Informationsveranstaltungen zum Pilotprojekt Schulstraßen

Beschreibung

Zu Beginn des neuen Schuljahres wurden an der Rosenmaarschule in Höhenhaus und an der Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße in Brück im Rahmen eines Pilotprojekts Schulstraßen eingerichtet. 

Bei der Einrichtung der Schulstraße handelt es sich um ein Pilotprojekt. Innerhalb der Projektlaufzeit bis März 2024 wird die Situation vor Ort genau beobachtet. Dabei sind wir auch auf Ihre Erfahrungen angewiesen. Für weitere Informationen zum Pilotprojekt, zur Klärung offener Fragen und um Ihre bisherigen Erfahrungen entgegenzunehmen, laden wir Sie daher herzlich zu einem Informationsabend mit der Möglichkeit zum Austausch ein:

 

Gemeinschaftsgrundschule Diesterwegstraße
(Mehrzweckhalle der benachbarten Käthe-Kollwitz-Schule) 
Petersenstraße 7, 51109 Köln

29. August 2023, 18:00 bis 20:00 Uhr

 

Rosenmaarschule, Feierhalle
Am Rosenmaar 3, 51061 Köln 

30. August 2023, 18:00 bis 20:00 Uhr

 

 

Das Angebot findet ergänzend zur laufenden Online-Beteiligung bis zum 1. März 2024 statt: 

Zum Online-Dialog 

 

Der Hintergrund zum Pilotprojekt „Schulstraße“

In Köln haben sich bereits einige Bezirksvertretungen per Beschluss für Schulstraßen ausgesprochen, um die Sicherheit auf Schulwegen zu erhöhen. Teilweise wird dabei ein Durchfahrtsverbot vor den Schulen befürwortet, die das Befahren der Straße für einen bestimmten Zeitraum vollständig verbietet. Um die Schulwege für die Kinder sicherer zu machen und zugleich die Einschränkungen für Anwohner*innen abzumildern, wird mit dem Pilotprojekt eine Kompromisslösung getestet. Die Straßen werden zu Schulbeginn und je nach Standort auch nach Schulende nur für einfahrende Autos gesperrt. Die Sperrzeiten sind dabei auf ein Minimum beschränkt. Anlieger*innen dürfen von ihrem Grundstück, ihrer Garage oder einem Parkplatz weiterhin ausfahren.

 

Von dem Einfahrtsverbot können Anwohner*innen nicht ausgenommen werden, da das Verkehrsrecht nur den Begriff des „Anliegers“ (Beschilderung „Anlieger frei“) kennt. Damit sind vereinfacht gesagt alle Menschen gemeint, die ein Anliegen in der Straße haben, darunter auch Eltern der Schüler*innen oder Besucher*innen. Im Gegensatz zu anderen Ländern sind Schulstraßen als eigenes Verkehrszeichen nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Beispielsweise in Österreich gib es seit letztem Jahr das Verkehrszeichen „Schulstraße“, das unter anderem Anwohner*innen neben der Ausfahrt auch die Zufahrt erlaubt. Eine solche Einführung in Köln ist keine Entscheidung, die die Stadt treffen kann, sondern macht eine Änderung der StVO notwendig. Mit dem Pilotprojekt soll das Thema Schulstraße in Zukunft jedoch weiter nach vorne gebracht werden, indem die Einfahrtsverbote umfangreich getestet werden.

 

Innerhalb der Projektlaufzeit bis März 2024 wird die Situation vor Ort genau beobachtet. Dabei wird der Verkehr anhand von Verkehrsuntersuchungen gemessen. Auch werden Rückmeldungen der Anwohner*innen, Schüler*innen, Eltern und des Schulpersonals per Beteiligungsportal, postalischen Rücksendekarten sowie Umfragebögen an den Schulen ausgewertet. Anschließend wird auf Grundlage der Erfahrungen über die Fortführung oder notwendige Anpassung des Pilotprojekts entschieden.

 

Kontaktinformationen

Sie haben Fragen?

Amt für Verkehrsmanagement
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
schulstrasse@stadt-koeln.de

Datum
Rosenmaarschule, Feierhalle
Am Rosenmaar 3
51061 Köln
Deutschland

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