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NIPPES

NIPPES

Anlieger*in/ Eigentümer*in

Ich möchte mich finanziell nicht an diesem Projekt beteiligen. Ich denke, dass die aktuelle Beleuchtung ausreichend ist und noch mehrer Jahre funktionstüchtig sein wird, außerdem sehe ich es nicht in meiner Verantwortung, dass die Straße beleuchtet wird sondern sehe diese Verantwortung eher bei der Stadt. Gerade weil es sich bei dieser Straße auch um eine viel befahrende Straße handelt und um eine Busstrecke. Deshalb sehe ich es nicht ein dahingehend irgendwelche Kosten zu tragen. Inwiefern bin ich verpflichtet die kosten zu tragen?

Kommentar der Verwaltung

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für die Leuchten besteht aus Gründen der Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie technischer Vorgaben die Pflicht zur Erneuerung, weil die Leuchten und Masten durch Alterung verschlissen sind und den Anforderungen an technische Standards und Normen nicht mehr entsprechen.

Die Beleuchtungsmasten im Stadtgebiet Köln werden von der RheinEnergie AG etwa alle vier Jahre einer technischen Prüfung unterzogen. Im Rahmen dieser Prüfung werden die Beleuchtungsmaste gewartet, das bedeutet die Leuchtmittel werden gewechselt und je nach Verschmutzung werden die Leuchten gereinigt (die Kosten trägt die Stadt). Des Weiteren prüft die RheinEnergie AG bei der Wartung die Standfestigkeit der Beleuchtungsmasten. Wenn dabei festgestellt wird, dass bei einem oder mehreren Masten nicht mehr die Garantie übernommen werden kann, dass sie noch weitere vier Jahre gefahrlos betrieben werden können, werden sie aus Gründen der Verkehrssicherheit erneuert. Die RheinEnergie AG erstellt nach diesem Prinzip eine Prioritätenliste die nach und nach abgearbeitet wird. Die Sechzigstraße befindet sich seit etwa 1,5 Jahren auf dieser Liste.

Aufgrund der Wartungsarbeiten ist den Leuchten und Masten ihr erneuerungsbedürftiger Zustand oft nicht ohne Weiteres anzusehen.

Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind Straßenbaubeiträge von den Eigentümer*innen der durch die betreffende Anlage (in diesem Fall die Sechzigstraße) erschlossenen Grundstücke zu erheben.

Da aufgrund der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 die Anliegeranteile zu hundert Prozent vom Land NRW bezuschusst werden, ergibt sich für die Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke im Endeffekt keine Zahlungsverpflichtung. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass die Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke dennoch einen Bescheid über Null Euro erhalten werden.

Herzliche Grüße
Ihr Bauverwaltungsamt

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