Strassenausbaubeiträge in nrw abgeschafft
Hat sich das noch nicht bis zu ihnen herumgesprochen?
Kommentar der Verwaltung
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 24. März 2022 beschlossen, dass die von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Straßenbaubeiträge zu 100 Prozent gefördert werden. Dieser Beschluss wurde zwischenzeitlich entsprechend umgesetzt. Die neue Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) ist am 12. Mai 2022 in Kraft getreten. Sie sieht eine Förderung von Straßenbaumaßnahmen vor, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Hierunter fällt auch die Straßenbaumaßnahme in der Sechzigstraße. Somit ergibt sich für die Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke im Endeffekt keine Zahlungsverpflichtung. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass die Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke dennoch einen Bescheid über Null Euro erhalten werden.
Eine vollständige Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW ist bisher nicht erfolgt. Ein hierzu eingebrachter Gesetzesentwurf wurde am 24. März 2022 abgelehnt. Ob und wann die neue Landesregierung eine anderslautende Entscheidung treffen wird, bleibt abzuwarten.
Unabhängig davon ist die verbindliche Anliegerbeteiligung nach § 8a Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen durchzuführen.
Herzliche Grüße
Ihr Bauverwaltungsamt