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Anträge für Tempo 30-Zonen

Anträge für Tempo 30-Zonen

Die Bearbeitung von Anträgen für Tempo 30-Zonen dauert sehr lange. Zudem werden abgelehnte Anträge oft von Gerichten beanstandet bzw. für Rechtswidrig befunden. Woran liegt das und wie plant die Stadt dies zukünftig zu verbessern?

Antwort

Die Straßenverkehrsbehörde kann die Rechtmäßigkeit einer Tempo 30 Anordnung aus Gründen des Lärmschutzes erst prüfen, wenn vorab ein entsprechendes Lärmgutachten erstellt wurde und darstellt, dass die Geschwindigkeitsreduktion ein geeignetes (auch in Abwägung gegenüber anderen Lärmreduzierender Maßnahmen) adäquates Mittel darstellt.

Lärmuntersuchungen werden nach Vorprüfungentsprechend beauftragt und bearbeitet. Zur Beauftragung des Lärmgutachtens ist eine Vergabeverfahren einzuleiten, dass gemäß den Vergaberichtlinien durchzuführen ist.

Die restriktiven Regelungen der StVO bezüglich der Einführung von Tempo 30 erfordern diese aufwändige Vorgehensweise um eine Rechtsbeständigkeit zu gewährleiten. Die Stadt Köln ist der der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten, um die Anordnung von angemessenen Geschwindigkeiten mit geringerem Nachweisaufwand zu vereinfachen und so an Stellen mit Betroffenheit zügiger realisieren zu können. Den Ermessensspielraum, den die Stadt Köln heute bereits hat, will sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten künftig auch nutzen.

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