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Ausbau der A4 und der Rodenkirchener Brücke

Ausbau der A4 und der Rodenkirchener Brücke

Im Rahmen des Ausbaus der A4 und der Baumaßnahmen bezüglich der Rodenkirchener Brücke bestehen offene Fragen an die Stadt Köln. Wie ist die Haltung der Stadt hinsichtlich des Eingriffs in die Bereiche des rechtsrheinischen Grüngürtels und des Landschaftsschutzgebietes Rheinaue? Wie werden Anwohner*innen und Betroffene von Baumaßnahmen eingebunden und ggfs. entschädigt? Wird die Stadt Köln eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen?

Antwort

Der Ausbau der A4 ist eine Maßnahme des Bundes im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Der Beteiligungsprozess wird ebenfalls vom Bund gesteuert. Das Projekt ist derzeit in der Vorplanung und Variantenauswahl noch nicht abgeschlossen. Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht eingeleitet. Privat betroffene Dritte und Träger öffentlicher Belange (Stadt Köln) haben im Planfeststellungsverfahren die formale Möglichkeit ihr Anliegen einzubringen. Die zuständige Bezirksregierung übernimmt die formale Abwägung der Interessen. Es gibt die Möglichkeit der Klage wenn der Plan festgestellt ist. Die formale Beteiligung geschieht nach der öffentlichen Auslegung des Plans. Ein Zeitplan liegt noch nicht vor.

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