Im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung schlägt die Verwaltung vor (vgl. Vorlage Nr. 1159/2022), die Flächen der sogenannten „Indianersiedlung“ als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) festzulegen, um so eine Grundlage zur Behebung städtebaulicher Missstände zu erhalten. Im rechtskräftigen Regionalplan sowie im Regionalplanentwurf ist diese Fläche als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich festgelegt.
Die Initiative zur Festlegung als ASB geht auf den Beschluss der Bezirksvertretung (BV) Nippes vom 05.12.2019 zurück.
Im Rahmen der Beratungen der genannten Vorlage hat die BV Nippes am 09.06.2022 diese Festlegungsabsicht aber explizit abgelehnt und wünscht hier keine Festlegung als ASB.
Mit dem Ratsbeschluss vom 20.06.2021 wird die Fläche in der Stellungnahme der Stadt Köln in der Rückmeldung zum Regionalplan an die Bezirksregierung gemeldet, um als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt zu werden.