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Fiktionsbescheinigung für Drittstaatenangehörige (Folgefrage)

Fiktionsbescheinigung für Drittstaatenangehörige (Folgefrage)

Die Frage bezog sich auf drittstaatenangehörige, die aus der Ukraine geflohen sind. Ihnen wird keine Chance gegeben ihr Studium hier fortzusetzen oder dem Fachkräftenotstand den wir haben entgegenzuwirken (Pflegekräfte etc)

Antwort

Grundsätzlich können auch aus der Ukraine geflohene drittstaatsangehörige Menschen eine Aufenthaltserlaubnis z. B. zur Ausbildung, Studium oder Erwerbszwecken beantragen. Die Möglichkeiten und die entsprechenden Voraussetzungen sind auch auf dem städtischen Internetauftritt beschrieben: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwanderung/…

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