In Köln hat der Bau von Tiny Houses als alternative Wohnform noch keine Bedeutung, da im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden der Geschosswohnungsbau an vielen Standorten wesentlich zielführender ist.
Eine Förderung von Tiny Houses ist bisher nicht geplant. Tiny Houses werden in Köln auf dem freien Markt vor allem zum temporären Wohnen/als Ferienwohnung angeboten, soweit der Verwaltung bekannt.
Auch die mangelnde Energieeffizienz (zusammen mit dem hohen Flächenverbrauch) legt nahe, dass Tiny Houses keine umfassende Lösung für die starke Wohnungsnachfrage bieten können.
Ein Tiny House, wenn es dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt wird, muss neben den sonstigen baurechtlichen Anforderungen (z.B. Abstandsflächen, Anforderungen an Aufenthaltsräume, Brandschutz, Standsicherheit etc.) auch die Anforderungen an den Wärmeschutz zu erfüllen.
Des Weiteren ist es ja grundsätzlich möglich, ganzjährig auf einem Campingplatz in einem Wohnwagen oder Mobilheim zu wohnen. Liegen diese Campingplätze in einem Wohn- oder Mischgebiet, sollte dem rechtlich nichts entgegenstehen. Darüber hinaus besteht mit Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Jahr 2018 auch die Möglichkeit in Sondergebieten, die der Erholung dienen (§ 10 BauNVO), dauerhaft zu wohnen. Allerdings ist dies an die Voraussetzung geknüpft, dass für das Campingplatzgebiet ein entsprechender Bebauungsplan vorliegt.