Bei entsprechenden Kontrollen durch den Ordnungsdienst konnte festgestellt werden, dass sich die Personen die meiste Zeit auf einer privaten Fläche (Ecke Elsaßstr. vor der leerstehenden ehemaligen Apotheke) aufhalten. Der Bereich war stark durch Lebensmittel und Exkremente verunreinigt. Die hinzugezogene Polizei hat - nach Rücksprache mit dem Eigentümer der Fläche - die Wohnungslosen aufgefordert, die Örtlichkeit zu verlassen (Hausfriedensbruch). Sie wurden durch die Ordnungsdienstkräfte auf bestehende Hilfsangebote hingewiesen.
Der Bereich wird weiterhin regelmäßig durch den Ordnungsdienst aufgesucht. Sofern dabei ein ordnungswidriges Verhalten festgestellt wird, werden alle möglichen und notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit getroffen. In der Regel handelt es sich hierbei um Platzverweise, da Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren wenig Aussicht auf Erfolg haben. Den Straftatbestand des Hausfriedensbruches kann der Eigentümer nur bei der Polizei anzeigen und von Polizeibeamten durchsetzen lassen.