In Köln werden seit den 1960er Jahren U-Bahn- beziehungsweise Stadtbahnanlagen gebaut. In den ersten Jahrzehnten des Stadtbahnbaus stand die Barrierefreiheit des Systems nicht im Vordergrund. Die Anlagen wurden den funktionalen Erfordernissen entsprechend in der Regel mit Treppenzugängen und gegebenenfalls zusätzlichen, in der Regel aufwärtsführenden Fahrtreppen errichtet. Erst seit den 80er Jahren werden auch die unterirdischen Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Ältere Stadtbahnanlagen werden seitdem schrittweise mit Aufzügen nachgerüstet. Als Arbeitsgrundlage für Maßnahmen zur barrierefreien Nachrüstung von Stadtbahnanlagen gilt die am 14. Juni 2016 vom Verkehrsausschuss beschlossene Prioritätenliste zu Bahnsteiganhebungen und Aufzugsnachrüstungen https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=58434.
Hierin enthalten sind auch die bereits umgesetzten Aufzugsnachrüstungen Kalk Post und Vingst. Die übrigen in der Liste befindlichen Maßnahmen müssen noch realisiert werden. In Planung befinden sich aktuell die Aufzugsnachrüstung Lohsestraße, Friesenplatz, TH Deutz und Fuldaer Straße sowie die Bahnsteiganhebungen der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz (Linie 18 und 16) und der Stadtbahnhaltestelle Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße. Aber auch weitere Planungen zur Barrierefreiheit, wie die Anhebung der Haltestellen der Linie 13 auf dem Gürtel wurden begonnen.
Grundsätzlich müssen dabei eine Vielzahl von Randbedingungen, wie beispielsweise eine gute Nutzungsmöglichkeit, der Brandschutz und die Einsehbarkeit (soziale Kontrolle) beachtet werden. Die Aufzüge müssen sowohl an die Straßenebene, unter Berücksichtigung der anderen Verkehrseinrichtungen, als auch an die jeweilige Haltestellenebene zufriedenstellend barrierefrei angeschlossen werden. Dabei ist eine gute Platzierung der Aufzüge innerhalb der Stadtbahnbauwerke zu beachten.
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wurde am 7. August 2013 angepasst und erläutert bzw. fordert nun, dass „der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hat, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ (§ 8, Abschnitt 3, Satz 3). Da eine vollständige Barrierefreiheit bis 2022 nicht erreicht werden kann, muss im Nahverkehrsplan dargestellt werden, wie ein vollständig barrierefreier ÖPNV bis 2022 hergestellt werden kann. Abweichungen sind darzustellen und zu begründen. Im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln, der den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in Köln bildet, ist unter Kapitel 8.2.3 nachzulesen, dass sich mit den bereit stehenden personellen Ressourcen und den begrenzten Fördermittelkontingenten die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 jedoch auf keinen Fall erreichen lässt. Es muss eine Priorisierung nach den bedeutendsten Maßnahmen vorgenommen werden mit dem Ziel, die Barrierefreiheit an allen Stadtbahnhaltestellen nach und nach herzustellen. Als Arbeitsgrundlage für Maßnahmen zur barrierefreien Nachrüstung von Stadtbahnanlagen gilt für das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die am 14. Juni 2016 vom Verkehrsausschuss beschlossene Prioritätenliste zu Bahnsteiganhebungen und Aufzugsnachrüstungen. Die Umsetzung der barrierefreien Nachrüstung von Stadtbahnanlagen erfolgt schrittweise, wobei ein genaues Fertigstellungsdatum nicht genannt werden kann.