Mit der aktuellen Coronaschutzverordnung sind zwar Kapazitäts- und Personenbeschränkungen bei Veranstaltungen gelockert worden, jedoch sind bei standesamtlichen Eheschließungen auch weiterhin die Regelungen des Arbeitsschutzes, die Hygieneschutzkonzepte sowie die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Unter dem sehr präsenten Eindruck der Corona-Pandemie müssen für beide Personengruppen Schutzvorkehrungen mit Augenmaß fortgesetzt werden.
Grundsätzliche Infektionsschutzmaßnahmen (AHA-Regeln, Lüftung) müssen dabei ebenso Berücksichtigung finden, wie die Verringerung betriebsbedingter Personenkontakte, insbesondere indem die gleichzeitige Nutzung von Innenräumen vermieden oder verringert wird. Ziel ist dabei die Rückkehr zu einer weitgehenden Normalität für Beschäftigte und Bürger*innen gleichermaßen.