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Zugänglichkeit von Lärmgutachten

Zugänglichkeit von Lärmgutachten

Welche Maßnahmen trifft die Stadt um ihren Pflichten aus § 7 Umweltinformationsgesetz nachzukommen? Der Stadt liegen reichlich Umweltdaten in Form von Lärmgutachten zu Straßen und Bauprojekten vor. Keines dieser Gutachten ist leicht und digital zugänglich. Wollen Sie dies zeitnah ändern?

Antwort

Im Rahmen der Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie kartiert das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln den Straßenlärm alle fünf Jahre neu. Die Ergebnisse dieser Lärmkartierung können im Umgebungslärmportal NRW mittels eines Viewers eingesehen werden (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/).
Darüber hinaus werden Lärmgutachten im Zusammenhang mit unterschiedlichen Vorhaben (z. B. Straßenbau,  Anträgen nach Straßenverkehrsordnung, Bauleitplanungsverfahren, Bauanträgen) bei unterschiedlichen zuständigen Stellen (z. B. Straßenverkehrsbehörde, Bezirksregierung Köln, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahn GmbH des Bundes) erstellt. Es dürfen keine Daten herausgegeben werden, die Gegenstand eines laufenden Planungs- oder Genehmigungsverfahrens sind. Ein Informationssystem, welches alle diese Gutachten und Informationen bündelt, ist aktuell nach hiesiger Kenntnis nicht geplant. Vor diesem Hintergrund bedarf jede Datenanfrage nach Umweltinformationsgesetz einer einzelfallbezogenen Prüfung.

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