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Zwischenstand zur Umgestaltung der Longericher Hauptstraße

Teil der Longericher Hauptstraße

Zwischenstand zur Umgestaltung der Longericher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte Longericher Hauptstraße 73-75

Am 20.01.2022 fand ein Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertreter des Kölner Rates, der Bezirksvertretung Nippes, des Bürgeramtes Nippes, den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) und der Verwaltung statt. Bei diesem Ortstermin wurden offene inhaltliche Fragen diskutiert. Dabei ging es um
- die sichere Querung über die Longericher Hauptstraße in Höhe der Kita für den Fußverkehr,
- zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten,
- die betrieblichen Belange für den Busbetrieb,
- die Lage und die barrierefreie Gestaltung der Bushaltestellen in Fahrtrichtung Westen und in Fahrtrichtung Osten,
- die Bereiche für ein eingeschränktes oder ein absolutes Haltverbot entlang der Fahrbahn,
- zusätzliche Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr, 
- erweiterte Flächen für die Außengastronomie.

Auf der Grundlage des von der Bezirksvertretung Nippes beschlossenen Vorentwurfs wird die Verwaltung im Rahmen einer Dauermessung über mehrere Tage darstellen, zu welchem Zeitpunkt welche Geschwindigkeiten auf der Longericher Hauptstraße (ab Heimersdorfer Straße bis Lindweiler Weg) und dem Heckweg (ab Bolzplatz/Unterführung) gefahren werden. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Nippes über die Ergebnisse in Form einer Mitteilung zu gegebener Zeit informieren.

Bei der weiteren inhaltlichen Planungsbearbeitung wird die Verwaltung sowohl die Vorgaben zu dem o. g. Beschluss als auch aus dem Ortstermin berücksichtigen. Zudem wird sich die Verwaltung mit dem Veranstalter für das Radrennen Cologne Classic bei der weiteren Planung abstimmen.

Abhängig von dem weiteren Fortschritt bei den derzeit in Bearbeitung befindlichen anderen Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung, die Planung für die Longericher Hauptstraße ab dem Jahr 2025 weiter zu bearbeiten.

Die Verwaltung möchte die Vorlage für den Baubeschluss der Bezirksvertretung Nippes im I. Quartal 2026 zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

Die Verwaltung stimmt mit dem Bauherrn der Kita ergänzend das weitere inhaltliche und zeitliche Vorgehen ab. Ziel ist es, dass die vom Bauherrn der Kita noch ausstehenden umzusetzenden Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum zeitnah realisiert werden.

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