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Anlieger*in/ Eigentümer*in
Bitte auch im Zuge der Baumaßnahmen vor dem Haus 59 den ungünstig platzierten und ohnehin sinnlosen Pfahl mit dem absoluten Halteverbots- Schild entfernen !
Das Halteverbot gilt auch ohne dieses Schild und behindert mit den angeketteten Fahrrädern sowohl die Fußgänger und die Ein- und Ausfahrt der Garage.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hilbig
Hinweise:
Sehr geehrter Herr Hilbig,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Ich habe Ihre Anregung weitergeleitet an das
Amt für Straßen und Radwegebau
Betriebsmanagement - Abteilung StVO-Anordnungen ortsfest
Stadthaus Deutz-Westgebäude
Willy-Brandt-Platz
50679 Köln
E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bauverwaltungsamt