Jugendschöff*innen gesucht!
Sie wollen etwas bewegen? Sie möchten zusammen mit Richter*innen in Jugendstrafprozessen entscheiden? Dann bewerben Sie sich jetzt als Jugendschöff*in. Derzeit werden die Vorschlagslisten für die kommende Amtsperiode 2024 bis 2028 für die Wahl durch die Gerichte aufgestellt.
Welche Aufgaben hat man als Jugendschöff*in?
Das Schöff*innenamt ist ein unverzichtbares Element des demokratischen Rechtsstaates. Als Jugendschöff*in sind Sie ehrenamtliche Richter*in und fällen gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichter*innen das Urteil in Jugendstrafprozessen. Sie entscheiden damit über Schuld und Strafe der Angeklagten.
Als Jugendschöff*in werden Sie durchschnittlich an zwölf Sitzungstagen im Jahr eingesetzt. Ab 24 Sitzungstagen können Sie sich von weiteren Terminen entbinden lassen. Sitzungen am Amtsgericht werden oftmals am gleichen Tag abgeschlossen, während sich Verhandlungen am Landgericht auf mehrere Tage oder Wochen erstrecken können. Zu Jahresbeginn erhalten Sie in der Regel eine Übersicht über die bevorstehenden Termine des gesamten Jahres.
Wer kann Jugendschöff*in werden?
Als Jugendschöff*in sind Sie an keine Weisungen gebunden, sondern ausschließlich dem Gesetz verpflichtet. Wichtig dafür sind Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung. Eine spezielle Ausbildung benötigen Sie hierfür aber nicht. Für den Einsatz als Schöff*in im Jugendbereich sollten Sie außerdem erzieherisch befähigt beziehungsweise in der Jugendarbeit erfahren sein.
Sie können sich bewerben, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- sich körperlich und geistig in der Lage fühlen, aktiv am Prozessgeschehen teilzunehmen
- zu Beginn der nächsten Amtsperiode, am 1. Januar 2024, zwischen 25 Jahre und 69 Jahre alt sein werden
- zum Zeitpunkt der Listenaufstellung in Köln wohnen
- kein Insolvenzverfahren eröffnet und zudem keine eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen abgegeben haben
- weder Richter*in, Staatsanwält*in, Notar*in, Rechtsanwält*in, gerichtliche Vollstreckungsbeamt*in, Polizeivollzugsbeamt*in, Religionsdiener*in, Strafvollzugsbeamt*in, Gerichtshelfer*in oder Mitglied der Landes- oder Bundesregierung sind, noch jemals hauptamtlich oder inoffiziell beim Staatssicherheitsdienst der DDR beschäftigt waren
- zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten zum sofortigen Vollzug oder auf Bewährung verurteilt wurden
- wenn gegen Sie kein Ermittlungsverfahren anhängig ist, das zum Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter führen könnte
Weitere Informationen, Bewerbung und Kontakt
Zusätzliche Informationen, beispielsweise die Klärung der Frage, ob Sie sich auch als Berufstätige*r bewerben können, sind auf folgender Internetseite zusammengefasst:
Stadt Köln: Jugendschöff*innen gesucht!
Bewerbungsschluss ist der 30. April 2023. Nutzen Sie zu Ihrer Bewerbung bitte das dafür vorgesehene Formular:
Nach Bewerbungsschluss wird die Liste der Kandidat*innen zuerst dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt und im August 2023 dem Amtsgericht übergeben. Der Wahlausschuss trifft seine Entscheidung vom 16. September bis 15. Oktober 2023. Das Amtsgericht Köln informiert Sie im Anschluss, ob Sie ausgewählt wurden.
Bei Rückfragen werden Sie sich bitte an:
Stadt Köln
Amt für Kinder, Jugend und Familie
51/1 - Jugendschöff*innenwahl
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon: 0221 / 221-24031 oder 0221 / 221-25099