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Zulassung der Langzüge

Zulassung der Langzüge

Ist der Einsatz der Langzüge im Straßenverkehrsraum zugelassen? Wird mit den Langzügen nicht die maximale Zuglänge gemäß der „Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen“ überschritten?

Antwort

Nach der "Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung" sind im öffentlichen Straßenraum Züge bis zu einer Länge von 75m erlaubt. Das trifft auch auf die Ost-West-Achse zu. Laut technischer Aufsichtsbehörde ist eine Ausnahmegenehmigung möglich, wenn alle technischen Voraussetzungen für den Einsatz längerer Züge erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem die längeren Bahnsteige. Die Voraussetzungen werden im Zuge des Ausbaus geschaffen.

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