Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung erklärt

Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung erklärt

Kurz und einfach: Systematische Öffentlichkeits-beteiligung

Was bedeutet Öffentlichkeits-beteiligung?

Öffentlichkeits-beteiligung heißt:

alle Menschen in Köln können mit-machen.

Zum Beispiel können sie sagen:

  • Was ihnen gefällt.
  • Was ihnen nicht gefällt.
  • Was sie sich wünschen.
  • Welche Ideen sie haben.

 

Viele verschiedene Menschen im Kartenumriss von Deutschland

Warum machen wir das?

Die Stadt Köln möchte gute Entscheidungen treffen.

Deshalb fragt wir die Menschen nach ihrer Meinung.

Die Menschen in Köln haben viele gute Ideen.

 

Wie machen wir das?

Es gibt ein Büro.

Das Büro heißt:

Büro für Öffentlichkeits-beteiligung.

Das Büro sucht Lösungen

damit viele Menschen mit-machen können.

 

Ein Bürogebäude

 

Dafür gibt es Regeln

Die Regeln heißen: Leit-linien.

Die Regeln sind:

  • Alle sollen mit-einander reden.

    Alle heißt:

            - Die Politik.

            - Die Ämter.

            - Und die Bürger und Bürger-innen.

  • Jede Meinung ist gleich wichig.
  • Alle müssen die Informationen bekommen und verstehen können.
  • Alle müssen mit-machen können.
  • Wir müssen die Regeln prüfen.
  • Wir müssen gemeinsam lernen.

 

Ein Blatt mit der Überschrift "Regeln" und drei Aufzählungspunkten

 

Wo gelten die Regeln?

Die Regeln gelten in:

  • Kalk.

  • Lindenthal.
  • Nippes.

 

Und für das Thema Verkehr.

zum Beispiel:

  • Fuß-wege.
  • Rad-wege.
  • Bus und Bahn.
  • Straßen.

 

Eine Frau geht über einen Zebrastreifen während ein Auto anhält

 

Und für das Thema Grün-flächen.

zum Beispiel:

  • Parks.
  • Friedhöfe.
  • Kleingärten.

 

Und für das Thema Umwelt.

zum Beispiel:

  • Wälder.
  • Ge-wässer.

  • saubere Luft.
  • Lärm-schutz.
Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung
Stadt Köln

Köln zielt auf eine zukunftsfähige Beteiligungskultur, die auf Transparenz, Dialog und einem verlässlichen Miteinander von Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung fußt.

Grundlage sind Leitlinien und Qualitätsstandards für Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie sind in einem mehrjährigen Prozess durch Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft entwickelt und Ende 2018 vom Rat der Stadt Köln einstimmig beschlossen worden.

 

Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln

 

Seit dem 1. November 2025 werden die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung in allen politischen Gremien angewendet. 

 

Der Kern der Leitlinien ist:

  • Bürger*innen können zu allen Beschlussvorlagen der Stadt Köln eine Öffentlichkeitsbeteiligung anregen und dies soll, soweit formal möglich und ausreichend Spielraum und Zeit besteht, auch geschehen.
  • Alle Beschlussvorlagen der Stadt Köln werden um eine begründete Empfehlung zur Beteiligung und gegebenenfalls auch zur Gestaltung der Beteiligung ergänzt.
  • Das jeweils zuständige politische Gremium entscheidet über das "ob" und gegebenenfalls auch über das "wie" einer Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Für die Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Stadt Köln ein kooperatives Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat des Oberbürgermeisters eingerichtet. Neben den städtischen Mitarbeiter*innen arbeitet ein zivilgesellschaftlicher Teil in Trägerschaft der Kölner Freiwilligen Agentur e. V.

Die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung bedeutet für Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung Beteiligung auf einem neuen Niveau zu wagen. Die Fragestellung hat sich von "Warum soll Beteiligung stattfinden?" zu "Warum soll sie nicht stattfinden?" gewandelt. Grundlegend soll die Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb der Stadt Köln zur stetig mitgedachten Querschnittsaufgabe werden.

 

Um die städtischen Fachämter dabei bestmöglich zu unterstützen, hat das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Verwaltung den bisherigen Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung grundlegend überarbeitet und zur Praxishilfe Bürger*innen und Öffentlichkeitsbeteiligung 2.0 weiterentwickelt. 

Diese steht als bereichsübergreifende Grundlage zur Verfügung und unterstützt die Fachämter dabei, Beteiligungsprojekte im Arbeitsalltag strukturiert zu planen, umzusetzen und auszuwerten. Dabei bietet sie Orientierung bei zentralen Fragestellungen und hilft, wichtige Aspekte frühzeitig im Blick zu behalten.

 

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