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Danzierstraße in Mülheim

Anwendungsbeispiel für die Iridium -4LED Leuchte

Danzierstraße in Mülheim

Danzierstraße

In der Danzierstraße in Mülheim müssen zwischen Deutz-Mülheimer Straße und Bergischer Ring die Straßenleuchten erneuert werden. Ausgenommen hiervon sind die bereits zwischen 1988 und 1990 erneuerten Masten Nr. 4, 6, 11, 17 und 39, welche erhalten bleiben und bei denen lediglich die Leuchten erneuert werden.

Die vorhandene Straßenbeleuchtung besteht derzeit überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die Ausleuchtung der Verkehrsflächen erfolgt nicht mehr normgerecht und die vorhandenen Masten sind zudem teilweise von Rost befallen. Die Beleuchtungsanlage ist sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht mehr den aktuellen Richtlinien zur Straßen- und Wegebeleuchtung. Sie soll durch 8 Meter hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium-4 LED (siehe Bild unter "Downloadservice") ersetzt werden.

Durch diese Erneuerungsmaßnahme wird sich die Ausleuchtung der Straße erheblich verbessern. Bei den zur Verwendung vorgesehenen Leuchten handelt es sich um die Standardleuchte aus dem Leuchtenkatalog für die Stadt Köln für Straßentypen entsprechend der Danzierstraße.

Die Maßnahme wird von der RheinEnergie AG geplant und ausgeführt, da diese nach dem Straßenbeleuchtungsvertrag aus Juni 2015 die Dienstleistung "Beleuchtete Stadt" für die Stadt Köln erbringt.

Straßenbaubeiträge

Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln.

Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln erforderlich. Nähere Informationen zum Verfahren einer Beitragserhebung entnehmen Sie gern dem zum Download angebotenen Informationsblatt.

Bei der Danzierstraße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus errechnet sich ein Anliegeranteil von 50 Prozent. Die geschätzten Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Danzierstraße betragen rund 48.000 Euro. Der Anliegeranteil beträgt damit etwa 24.000 Euro. Da die Anliegeranteile zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden.

Sie erhalten gemäß § 8a KAG NRW Gelegenheit, zu der Absicht der geplanten Erneuerungsmaßnahme vor abschließender Entscheidung Stellung zu nehmen.

Alle vorstehenden Angaben zu der Erneuerungsmaßnahme, der Technik und den Kosten geben den Stand der gegenwärtigen Erkenntnisse wieder. Änderungen sind im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung möglich und bleiben vorbehalten.

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen?

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Planung und Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme haben, steht Ihnen das Kommentarfeld weiter unten zur Verfügung. Alternativ ist eine Nutzung des folgenden Online-Formulars möglich:

Rückfragen zu 25509K

Sollten Sie dieses Formular verwenden, geben Sie bitte unbedingt das Kürzel 25509K in das dafür vorgesehene Feld ein, damit wir Ihre Rückmeldung eindeutig zuordnen können.

Bei Fragen zu Straßenbaubeiträgen nutzen Sie bitte ebenfalls die Kommentarfunktion auf dieser Seite, das Online-Formular, oder rufen Sie uns an: 0221 / 221-23554.

bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de

Download-Service

Bild und technische Daten der Iridium-4 LED-Leuchte

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Vorläufiger Verteilungsplan Danzierstraße

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Erläuterungen zum vorläufigen Verteilungsplan

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Faltblatt Straßenbaubeiträge

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