In der Friedrichstraße in der Altstadt/Süd müssen die Straßenleuchten zwischen der Straße Am Weidenbach und der Pantaleonsmühlengasse erneuert werden. Die vorhandene Straßenbeleuchtung besteht derzeit aus Überspannungen und Langfeldleuchten. Die Beleuchtungsanlage ist über 50 Jahre alt, sanierungsbedürftig und entspricht auch nicht mehr den aktuellen Richtlinien zur Straßen- und Wegebeleuchtung. Sie soll durch 6 Meter hohe Normmasten mit Bogenauslegern und Schirmhängeleuchten, Typ V8481 LED (siehe Bild unter "Downloadservice") ersetzt werden.
Durch die Erneuerungsmaßnahme wird sich die Ausleuchtung der Straße erheblich verbessern. Bei den zur Verwendung vorgesehenen Leuchten handelt es sich um die Standardleuchte aus dem Leuchtenkatalog für die Stadt Köln für Straßentypen entsprechend der Friedrichstraße.
Die Maßnahme wird von der RheinEnergie AG geplant und ausgeführt, da diese nach dem Straßenbeleuchtungsvertrag aus Juni 2015 die Dienstleistung "Beleuchtete Stadt" für die Stadt Köln erbringt.
Straßenbaubeiträge
Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln. Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln erforderlich. Nähere Informationen zu Anlass und Ablauf einer Beitragserhebung entnehmen Sie bitte dem zum Download angebotenen Informationsblatt.
Bei der Erschließungsanlage Friedrichstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus ergibt sich ein Anliegeranteil von 70 Prozent. Die geschätzten Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung betragen rund 15.500 Euro. Der Anliegeranteil beträgt damit etwa 10.900 Euro.
Da dieser Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden.
Alle vorstehenden Angaben zu der Erneuerungsmaßnahme, der Technik und den Kosten sowie Kostenverteilungsfolgen geben den Stand der gegenwärtigen Erkenntnisse wieder. Änderungen sind im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung möglich und bleiben vorbehalten.
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Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Planung und Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme haben, steht Ihnen das Kommentarfeld rechts zur Verfügung. Alternativ ist eine Nutzung des folgenden Online-Formulars möglich:
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