Overbergstraße in Köln- Mülheim
In der Overbergstraße in Köln-Mülheim müssen zwischen Danzierstraße und Bergischer Ring die Straßenleuchten erneuert werden. Die vorhandene Straßenbeleuchtung besteht derzeit aus alten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist teilweise über 50 Jahre alt. Die Beleuchtungsanlage ist sanierungsbedürftig und entspricht auch nicht mehr den aktuellen Richtlinien zur Straßen- und Wegebeleuchtung. Sie soll durch 6 Meter hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium4 LED (siehe Bild unter "Downloadservice") ersetzt werden. Ein Mast wurde in der Vergangenheit bereits erneuert und kann voraussichtlich erhalten bleiben. Hier wird lediglich der Leuchtaufsatz erneuert.
Durch diese Erneuerungsmaßnahme wird sich die Ausleuchtung der Straße erheblich verbessern. Bei den zur Verwendung vorgesehenen Leuchten handelt es sich um die Standardleuchte aus dem Leuchtenkatalog für die Stadt Köln für Straßentypen entsprechend der Overbergstraße.
Die Maßnahme wird von der RheinEnergie AG geplant und ausgeführt, da diese nach dem Straßenbeleuchtungsvertrag aus Juni 2015 die Dienstleistung "Beleuchtete Stadt" für die Stadt Köln erbringt.
Straßenbaubeiträge
Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln.
Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln erforderlich. Nähere Informationen zum Verfahren einer Beitragserhebung entnehmen Sie gern dem zum Download angebotenen Informationsblatt.
Bei der Overbergstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus errechnet sich ein Anliegeranteil von 70 Prozent. Die geschätzten Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Overbergstraße betragen rund 13.000 Euro. Der Anliegeranteil beträgt damit etwa 9.000 Euro. Da die Anliegeranteile zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden.
Sie erhalten gemäß § 8a KAG NRW Gelegenheit, zu der Absicht der geplanten Erneuerungsmaßnahme vor abschließender Entscheidung Stellung zu nehmen.
Alle vorstehenden Angaben zu der Erneuerungsmaßnahme, der Technik und den Kosten geben den Stand der gegenwärtigen Erkenntnisse wieder. Änderungen sind im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung möglich und bleiben vorbehalten.
Haben Sie noch Fragen oder Anregungen?
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Planung und Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme haben, steht Ihnen das Kommentarfeld weiter unten zur Verfügung. Alternativ ist eine Nutzung des folgenden Online-Formulars möglich:
Rückmeldung zu 25989K
Sollten Sie dieses Formular verwenden, geben Sie bitte unbedingt das Kürzel 25989K in das dafür vorgesehene Feld ein, damit wir Ihre Rückmeldung eindeutig zuordnen können.
Bei Fragen zu Straßenbaubeiträgen nutzen Sie bitte ebenfalls die Kommentarfunktion auf dieser Seite, das Online-Formular, oder rufen Sie uns an: 0221 / 221-21348.