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Loorweg in Zündorf

Anwendungsbeispiel für die Iridium -4LED Leuchte

Loorweg in Zündorf

Loorweg in Porz-Zündorf

Auf dem Loorweg in Zündorf müssen die Straßenleuchten erneuert werden. Die vorhandene Straßenbeleuchtung besteht derzeit aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die Beleuchtungsanlage ist u.a. aufgrund von Rostbefall dringend sanierungsbedürftig und entspricht auch nicht mehr den aktuellen Richtlinien zur Straßen- und Wegebeleuchtung. Sie soll durch 6m hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium-4 LED (siehe Bild unter "Downloadservice") ersetzt werden. Durch diese Erneuerungsmaßnahme wird sich die Ausleuchtung der Straße erheblich verbessern. Bei den zur Verwendung vorgesehenen Leuchten handelt es sich um die Standardleuchte aus dem Leuchtenkatalog für die Stadt Köln für Straßentypen entsprechend dem Loorweg.

Die Maßnahme wird von der RheinEnergie AG geplant und ausgeführt, da diese nach dem Straßenbeleuchtungsvertrag aus Juni 2015 die Dienstleistung "Beleuchtete Stadt" für die Stadt Köln erbringt.

Straßenbaubeiträge

Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln.

Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln erforderlich. Nähere Informationen zum Verfahren einer Beitragserhebung entnehmen Sie gern dem zum Download angebotenen Informationsblatt.

Beim Loorweg handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus errechnet sich ein Anliegeranteil von 30 Prozent. Die geschätzten Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf dem Loorweg betragen rund 36.000,00 Euro

Der Anliegeranteil beträgt damit etwa 11.000,00 Euro.

Da dieser Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden.

Sie erhalten gemäß § 8a KAG NRW Gelegenheit, zu der Absicht der geplanten Erneuerungsmaßnahme vor abschließender Entscheidung Stellung zu nehmen.

Alle vorstehenden Angaben zu der Erneuerungsmaßnahme, der Technik und den Kosten geben den Stand der gegenwärtigen Erkenntnisse wieder. Änderungen sind im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung möglich und bleiben vorbehalten.

Downloadservice

Vorläufiger Verteilungsplan Loorweg

Flyer Straßenbaubeiträge

Bild und technische Daten der Iridium-4 LED-Leuchte

Erläuterungen zum (vorläufigen) Verteilungsplan

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen?

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Planung und Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme haben, steht Ihnen das Kommentarfeld rechts zur Verfügung. Alternativ ist eine Nutzung des folgenden Online-Formulars möglich:

Rückmeldung zu 25757K  (hhtps://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/kommunalabgabengesetz-nrw/inde…)

Sollten Sie dieses Formular verwenden, geben Sie bitte unbedingt das Kürzel 25757K in das dafür vorgesehene Feld ein, damit wir Ihre Rückmeldung eindeutig zuordnen können.

Bei Fragen zu Straßenbaubeiträgen nutzen Sie bitte ebenfalls die Kommentarfunktion auf dieser Seite, das Online-Formular, oder rufen Sie uns an: 0221 / 221-22598

 

 

Download-Service

Erläuterungen zum vorläufigen Verteilungsplan

Allgemein
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Bild und technische Daten der Iridium-4 LED-Leuchte

Allgemein
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Faltblatt Straßenbaubeiträge

Allgemein
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