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Laurenz-Kiesgen-Straße in Poll

Leuchte über einer Straße

Laurenz-Kiesgen-Straße in Poll

Laurenz-Kiesgen-Straße in Köln-Poll

In der Laurenz-Kiesgen-Straße in Köln-Poll müssen zwischen Jakob-Kneip-Straße und dem Wendekreis die Straßenleuchten erneuert werden. Die vorhandene Straßenbeleuchtung besteht derzeit überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die Beleuchtungsanlage ist sanierungsbedürftig und entspricht auch nicht mehr den aktuellen Richtlinien zur Straßen- und Wegebeleuchtung. Sie soll durch 5 Meter hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium-4 LED (siehe Bild unter "Downloadservice") ersetzt werden. Ein Mast wurde in der Vergangenheit bereits erneuert und kann voraussichtlich erhalten bleiben. Hier wird lediglich der Leuchtaufsatz erneuert.

Durch diese Erneuerungsmaßnahme wird sich die Ausleuchtung der Straße erheblich verbessern. Bei den zur Verwendung vorgesehenen Leuchten handelt es sich um die Standardleuchte aus dem Leuchtenkatalog für die Stadt Köln für Straßentypen entsprechend der Laurenz-Kiesgen-Straße.

Die Maßnahme wird von der RheinEnergie AG geplant und ausgeführt, da diese nach dem Straßenbeleuchtungsvertrag aus Juni 2015 die Dienstleistung "Beleuchtete Stadt" für die Stadt Köln erbringt.

Straßenbaubeiträge

Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln.

Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln erforderlich. Nähere Informationen zum Verfahren einer Beitragserhebung entnehmen Sie gern dem zum Download angebotenen Informationsblatt.

Bei der Laurenz-Kiesgen-Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus errechnet sich ein Anliegeranteil von 70 Prozent. Die geschätzten Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der der Laurenz-Kiesgen-Straße betragen rund 10.700 Euro. Der Anliegeranteil beträgt damit etwa 7.500 Euro.

Da dieser Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden.

Sie erhalten gemäß § 8a KAG NRW Gelegenheit, zu der Absicht der geplanten Erneuerungsmaßnahme vor abschließender Entscheidung Stellung zu nehmen.

Alle vorstehenden Angaben zu der Erneuerungsmaßnahme, der Technik und den Kosten geben den Stand der gegenwärtigen Erkenntnisse wieder. Änderungen sind im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung möglich und bleiben vorbehalten.

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen?

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Planung und Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme haben, steht Ihnen das Kommentarfeld rechts zur Verfügung. Alternativ ist eine Nutzung des folgenden Online-Formulars möglich:

Rückmeldung zu 25747K

Sollten Sie dieses Formular verwenden, geben Sie bitte unbedingt das Kürzel 25747K in das dafür vorgesehene Feld ein, damit wir Ihre Rückmeldung eindeutig zuordnen können.

Bei Fragen zu Straßenbaubeiträgen nutzen Sie bitte ebenfalls die Kommentarfunktion auf dieser Seite, das Online-Formular, oder rufen Sie uns an: 0221 / 221-32746.

Download-Service

Bild und technische Daten der Iridium-4 LED-Leuchte

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Vorläufiger Verteilungsplan Laurenz-Kiesgen-Straße

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Erläuterungen zum vorläufigen Verteilungsplan

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Die Beitragsabgabe im Dialog ist aktuell geschlossen.

Aktuelle Beiträge

Fragen zum Beleuchtungskonzept

Gespeichert von Gast am
Anlieger*in/ Eigentümer*in

Sehr geehrte Damen und Herren, wo genau sollen die neuen Leuchten platziert werden? Die vorhandenen Masten verengen teilweise den ohnehin zu schmalen Gehweg, so dass man mit Roulator kaum vorbeikommt.

25747K Fragen zur Beleuchtungsmaßnahme

Gespeichert von Gast am
Anlieger*in/ Eigentümer*in

Hallo. Werden aich die Standorte der Masten verändert? Das wäre bereichsweise angebracht, da diese tlw. Mittig auf dem Gehweg stehen.

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