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Michaelstraße in der Altstadt/Süd

Kanalbaumaßnahme

Michaelstraße in der Altstadt/Süd

In der Michaelstraße in Köln-Altstadt/Süd muss zwischen der Straße Am Weidenbach und der Pantaleonsmühlengasse der Kanal erneuert werden. Der vorhandene Kanal ist über 130 Jahre alt und weist erhebliche Schäden auf. Die Schwere der Schäden macht eine Erneuerung des Kanals im vorgenannten Abschnitt alternativlos.

Bei dem schadhaften Kanal handelt es sich um einen Mischwasserkanal in der Dimensionierung 200mm/300mm, der sowohl Abwässer der anliegenden Grundstücke als auch Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen aufnimmt. Er soll durch einen neuen Kanal der Dimensionierung 300mm ersetzt werden.

Die Kanalbaumaßnahme wird von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, Anstalt öffentlichen Rechts (StEB AöR) geplant und ausgeführt, da die Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Stadt Köln nach dem Vertrag über die Sicherstellung und Finanzierung der Straßenentwässerung aus Juni 2001 mit Wirkung zum 01.05.2001 auf die StEB AöR übertragen wurde.

Im Anschluss an die Kanalbauarbeiten soll die Fahrbahn auf der gesamten Länge der Michaelstraße saniert werden. Zudem werden die vorhandenen Straßenabläufe (und Straßenablaufleitungen) erneuert.

Straßenbaubeiträge

Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln.

Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln erforderlich. Nähere Informationen zum Verfahren einer Beitragserhebung entnehmen Sie gern dem zum Download angebotenen Informationsblatt.

Da der Mischwasserkanal sowohl Abwässer der anliegenden Grundstücke als auch Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen aufnimmt, wird zur Ermittlung der Beiträge lediglich der Kostenanteil berücksichtigt, der auf die Straßenentwässerung entfällt. Dieser Anteil beträgt regelmäßig 46 Prozent. Die Kosten für die Erneuerung der Straßenabläufe (und Straßenablaufleitungen) sind genauso wie die Kosten für die Fahrbahnsanierung zu 100 Prozent beitragsfähig.

Bei der Michaelstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus ergibt sich ein Anliegeranteil von 70 Prozent. Die geschätzten Kosten für die Erneuerung des Kanals betragen rund 571.600 Euro. Der beitragsfähige Kostenanteil in Höhe von 46 Prozent beträgt damit rund 262.900 Euro. Zuzüglich der Kosten für die Erneuerung der Straßenabläufe (und Straßenablaufleitungen) sowie der Erneuerung der Fahrbahn betragen die beitragsfähigen Kosten insgesamt rund 482.200 Euro. Der Anliegeranteil in Höhe von 70 Prozent beträgt damit etwa 337.600 Euro.

Da dieser Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden.

Alle vorstehenden Angaben zu der Erneuerungsmaßnahme, der Technik und den Kosten sowie Kostenverteilungsfolgen geben den Stand der gegenwärtigen Erkenntnisse wieder. Änderungen sind im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung möglich und bleiben vorbehalten.

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen?

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Planung und Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme haben, steht Ihnen das Kommentarfeld rechts zur Verfügung. Alternativ ist eine Nutzung des folgenden Online-Formulars möglich:

Rückmeldung zu 23721K

Sollten Sie dieses Formular verwenden, geben Sie bitte unbedingt das Kürzel 23721K in das dafür vorgesehene Feld ein, damit wir Ihre Rückmeldung eindeutig zuordnen können.

Bei Fragen zu Straßenbaubeiträgen nutzen Sie bitte ebenfalls die Kommentarfunktion auf dieser Seite, das Online-Formular, oder rufen Sie uns an: 0221 / 221-29124.

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Faltblatt Straßenbaubeiträge

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