In der Pantaleonsmühlengasse in Köln-Altstadt/Süd muss zwischen der Friedrichstraße und dem Pantaleonswall der Kanal erneuert werden. Der vorhandene Kanal ist über 130 Jahre alt und weist erhebliche Schäden auf. Die Schwere der Schäden macht eine Erneuerung des Kanals im vorgenannten Abschnitt alternativlos.
Bei dem schadhaften Kanal handelt es sich um einen Mischwasserkanal in der Dimensionierung 200mm/300mm, der sowohl Abwässer der anliegenden Grundstücke als auch Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen aufnimmt. Er soll durch einen neuen Kanal der Dimensionierung 300mm ersetzt werden.
Die Kanalbaumaßnahme wird von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, Anstalt öffentlichen Rechts (StEB AöR) geplant und ausgeführt, da die Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Stadt Köln nach dem Vertrag über die Sicherstellung und Finanzierung der Straßenentwässerung aus Juni 2001 mit Wirkung zum 01.05.2001 auf die StEB AöR übertragen wurde.
Im Anschluss an die Kanalbauarbeiten soll die Fahrbahn auf der gesamten Länge der Pantaleonsmühlengasse saniert werden. Zudem werden die vorhandenen Straßenabläufe (und Straßenablaufleitungen) erneuert.
Straßenbaubeiträge
Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln.
Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln erforderlich. Nähere Informationen zum Verfahren einer Beitragserhebung entnehmen Sie gern dem zum Download angebotenen Informationsblatt.
Da der Mischwasserkanal sowohl Abwässer der anliegenden Grundstücke als auch Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen aufnimmt, wird zur Ermittlung der Beiträge lediglich der Kostenanteil berücksichtigt, der auf die Straßenentwässerung entfällt. Dieser Anteil beträgt regelmäßig 46 Prozent. Die Kosten für die Erneuerung der Straßenabläufe (und Straßenablaufleitungen) sind genauso wie die Kosten für die Fahrbahnsanierung zu 100 Prozent beitragsfähig.
Bei der Pantaleonsmühlengasse handelt es sich um eine Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus ergibt sich ein Anliegeranteil von 70 Prozent. Die geschätzten Kosten für die Erneuerung des Kanals betragen rund 573.000 Euro. Der beitragsfähige Kostenanteil in Höhe von 46 Prozent beträgt damit rund 263.600 Euro. Zuzüglich der Kosten für die Erneuerung der Straßenabläufe (und Straßenablaufleitungen) sowie der Erneuerung der Fahrbahn betragen die beitragsfähigen Kosten insgesamt rund 431.300 Euro. Der Anliegeranteil in Höhe von 70 Prozent beträgt damit etwa 301.900 Euro.
Da dieser Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden.
Alle vorstehenden Angaben zu der Erneuerungsmaßnahme, der Technik und den Kosten sowie Kostenverteilungsfolgen geben den Stand der gegenwärtigen Erkenntnisse wieder. Änderungen sind im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung möglich und bleiben vorbehalten.
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