In der Alte Straße in Worringen müssen die Straßenleuchten erneuert werden. Die vorhandene Straßenbeleuchtung besteht derzeit hauptsächlich aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten bzw. Normmasten mit Kofferleuchten und ist teilweise 45 Jahre alt. Die Beleuchtungsanlage ist u. a. aufgrund von Rostbefall dringend sanierungsbedürftig und entspricht auch nicht mehr den aktuellen Richtlinien zur Straßen- und Wegebeleuchtung. Sie soll durch 6 Meter hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium-4 LED (siehe Bild unter „Downloadservice“) ersetzt werden. In der Alte Straße sollen drei Maste, die bereits erneuert wurden, bestehen bleiben. Dort findet lediglich ein Leuchtenwechsel statt, ein Mast wird zudem versetzt.
Durch diese Erneuerungsmaßnahme wird sich die Ausleuchtung der Straße erheblich verbessern. Bei den zur Verwendung vorgesehenen Leuchten handelt es sich um die Standardleuchte aus dem Leuchtenkatalog für die Stadt Köln für Straßentypen entsprechend der Alte Straße.
Die Maßnahme wird von der RheinEnergie AG geplant und ausgeführt, da diese nach dem Straßenbeleuchtungsvertrag aus Juni 2015 die Dienstleistung „Beleuchtete Stadt“ für die Stadt Köln erbringt.
In der Alte Straße soll in Zukunft auch eine Erneuerung der Fahrbahn erfolgen. Die Sanierung ist notwendig, da die Fahrbahn altersbedingt erhebliche Schäden aufweist. Die Erneuerung der Fahrbahn wurde am 20.08.2020 von der Bezirksvertretung Chorweiler und am 07.09.2020 vom Finanzausschuss der Stadt Köln beschlossen (Link zur Beschlussvorlage). Aktuell ist davon auszugehen, dass die Arbeiten an der Fahrbahn frühestens 2025 beginnen werden.
Straßenbaubeiträge
Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln.
Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln erforderlich. Nähere Informationen zum Verfahren einer Beitragserhebung entnehmen Sie gern dem zum Download angebotenen Informationsblatt.
Bei der Alte Straße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus errechnet sich ein Anliegeranteil von 50 Prozent. Die geschätzten Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Alte Straße betragen rund 29.800,00 Euro. Der Anliegeranteil beträgt damit etwa 14.900,00 Euro. Da die Anliegeranteile zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden. Auch die Anliegeranteile, die aus der Erneuerung der Fahrbahn entstehen, werden zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen.
Sie erhalten gemäß § 8a KAG NRW Gelegenheit, zu der Absicht der geplanten Erneuerungsmaßnahme vor abschließender Entscheidung Stellung zu nehmen.
Alle vorstehenden Angaben zu der Erneuerungsmaßnahme, der Technik und den Kosten geben den Stand der gegenwärtigen Erkenntnisse wieder. Änderungen sind im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung möglich und bleiben vorenthalten.
Haben Sie noch Fragen oder Anregungen?
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Planung und Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme haben, steht Ihnen das Kommentarfeld rechts zur Verfügung. Alternativ ist eine Nutzung des folgenden Online-Formulars möglich:
Rückmeldung zu 22946K
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Bei Fragen zu Straßenbaubeiträgen nutzen Sie bitte ebenfalls die Kommentarfunktion auf dieser Seite, das Online-Formular, oder rufen Sie uns an: 0221 / 221-22745. Wenn Sie Fragen zur Umsetzung der Fahrbahnerneuerung haben, können Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0221 / 221-31617 anrufen.