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Wildenburgstraße in Sülz

Kanal

Wildenburgstraße in Sülz

Wildenburgstraße in Sülz

In der Wildenburgstraße von Zülpicher Straße bis Schmitburgstraße in Sülz muss der Kanal erneuert werden. Der vorhandene Kanal ist 88 Jahre alt (Baujahr 1934) und weist erhebliche Schäden auf. Die Schwere der Schäden macht eine Erneuerung des Kanals im vorgenannten Abschnitt alternativlos.

Bei dem schadhaften Kanal handelt es sich um einen Mischwasserkanal der Größe DN 300 (Durchmesser 0,30 m), der sowohl Abwässer der anliegenden Grundstücke als auch Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen aufnimmt. Er soll durch einen neuen Kanal DN 300 – Durchmesser 0,30 m ersetzt werden.

Die Maßnahme wird von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, Anstalt öffentlichen Rechts (StEB AöR) geplant und ausgeführt, da die Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Stadt Köln nach dem Vertrag über die Sicherstellung und Finanzierung der Straßenentwässerung aus Juni 2001 mit Wirkung zum 01.05.2001 auf die StEB AöR übertragen wurde.

Straßenbaubeiträge

Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln.

Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln erforderlich. Nähere Informationen zum Verfahren einer Beitragserhebung entnehmen Sie gern dem zum Download angebotenen Informationsblatt.

Da der Mischwasserkanal sowohl Abwässer der anliegenden Grundstücke als auch Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen aufnimmt, wird lediglich der Kostenanteil zur Ermittlung der Beiträge berücksichtigt, der auf die Straßenentwässerung entfällt. Dieser Anteil beträgt regelmäßig 46 Prozent. Bei der Wildenburgstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus ergibt sich ein Anliegeranteil von 70 Prozent. Die geschätzten Kosten für die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Wildenburgstraße betragen rund 986.500 Euro. Davon entfallen 46 Prozent auf die Straßenentwässerung, rund 453.790 Euro. Der Anliegeranteil beträgt damit etwa 318.000 EUR.

Da dieser Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden.

Sie erhalten gemäß § 8a KAG NRW Gelegenheit, zu der Absicht der geplanten Erneuerungsmaßnahme vor abschließender Entscheidung Stellung zu nehmen.

Alle vorstehenden Angaben zu der Erneuerungsmaßnahme, der Technik und den Kosten geben den Stand der gegenwärtigen Erkenntnisse wieder. Änderungen sind im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung möglich und bleiben vorbehalten.

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen?

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Planung und Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme haben, steht Ihnen das Kommentarfeld rechts zur Verfügung. Alternativ ist eine Nutzung des folgenden Online-Formulars möglich:

Rückmeldung zu 22883K 

Sollten Sie dieses Formular verwenden, geben Sie bitte unbedingt das Kürzel 22883K in das dafür vorgesehene Feld ein, damit wir Ihre Rückmeldung eindeutig zuordnen können.

Bei Fragen zu Straßenbaubeiträgen nutzen Sie bitte ebenfalls die Kommentarfunktion auf dieser Seite, das Online-Formular, oder rufen Sie uns an: 0221 / 221-22598

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Einbeziehungsplan Wildenburgstraße

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