Austausch vor Ort an der Vincenz-Statz-Grundschule (Lindenbornstraße) und der Maria-Montessori-Schule (Am Pistorhof)
Zu den Einrichtungen der sogenannten „Schulstraßen“ an der Vincenz-Statz-Grundschule und der Maria-Montessori-Schule haben wir am 13. und 14. Juni 2023 zum Austausch vor Ort eingeladen. Anwohner*innen, Eltern und Interessierte hatten hier die Möglichkeit, uns ihre Fragen zu stellen und uns Rückmeldungen zu den Schulstraßen zu geben. Die Termine vor Ort fanden ergänzend zu unserem offenen Online-Dialog statt. Auch online können Sie uns weiter Ihre Anmerkungen mitteilen.
Die häufigsten Hinweise, Anmerkungen und Fragen aus diesen zwei Austausch-Terminen haben wir zusammengefasst. Hier finden Sie unsere Erläuterungen zu Ihren Rückmeldungen.
Warum dürfen Anwohner*innen nicht in die Straße einfahren?
Warum dürfen Anwohner*innen nicht in die Straße einfahren?
Leider ist es nicht möglich, ein generelles Verkehrsverbot auszusprechen und die Anwohner*innen hiervon auszunehmen, um die Straßen durch weniger Autos sicherer für die Kinder zu machen. Das Verkehrsrecht kennt hierbei nur den Begriff des „Anliegers“ (Beschilderung „Anlieger frei“) und versteht darunter vereinfacht gesagt, alle Menschen, die ein Anliegen in der Straße haben, darunter auch Eltern der Schüler*innen oder Besucher*innen von Anwohner*innen.
Im Gegensatz zu anderen Ländern sind Schulstraßen als eigenes Verkehrszeichen nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Beispielsweise in Österreich gibt es seit letztem Jahr das Verkehrszeichen „Schulstraße“, das unter anderem Anwohner*innen neben der Ausfahrt auch die Zufahrt erlaubt. Eine solche Einführung in Köln ist keine Entscheidung, die die Stadt treffen kann, sondern macht eine Änderung der StVO notwendig. Mit dem Pilotprojekt soll das Thema Schulstraße in Zukunft jedoch weiter nach vorne gebracht werden, indem die Einfahrtsverbote umfangreich getestet werden. Bis dahin soll das Pilotprojekt Aufschluss darüber geben, wie die Situation unter den derzeitigen Rahmenbedingungen für Anwohner*innen und Schüler*innen am besten zu lösen ist.
Gibt es Ausnahmegenehmigungen?
Gibt es Ausnahmegenehmigungen?
Sollten besondere Umstände, wie beispielsweise eine Gehbehinderung oder die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes, eine Einfahrt in die Straße zwingend erforderlich machen, ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung möglich. Auch bei dringenden Handwerkereinsätzen oder Möbeltransporten ist die Beantragung möglich.
Es können aber nicht grundsätzlich für alle Anwohner*innen solche Genehmigungen ausgestellt werden.