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Ergebnisse der aufsuchenden Beteiligung zum Pilotprojekt Schulstraßen

Zwei Kinder auf dem Weg zur Schule

Auswertung der aufsuchenden Beteiligung im Pilotprojekt Schulstraßen

Austausch vor Ort an der Vincenz-Statz-Grundschule (Lindenbornstraße) und der Maria-Montessori-Schule (Am Pistorhof)

Zu den Einrichtungen der sogenannten „Schulstraßen“ an der Vincenz-Statz-Grundschule und der Maria-Montessori-Schule haben wir am 13. und 14. Juni 2023 zum Austausch vor Ort eingeladen. Anwohner*innen, Eltern und Interessierte hatten hier die Möglichkeit, uns ihre Fragen zu stellen und uns Rückmeldungen zu den Schulstraßen zu geben. Die Termine vor Ort fanden ergänzend zu unserem offenen Online-Dialog statt. Auch online können Sie uns weiter Ihre Anmerkungen mitteilen.

 

Link zum Online-Dialog  

 

Die häufigsten Hinweise, Anmerkungen und Fragen aus diesen zwei Austausch-Terminen haben wir zusammengefasst. Hier finden Sie unsere Erläuterungen zu Ihren Rückmeldungen.

Die Anwohnenden werden durch die Regelung zu stark eingeschränkt. Örtliche Gegebenheiten, z.B. Tiefgaragen, und Interessen der Anwohnenden werden nicht ausreichend berücksichtigt.

Uns ist bewusst, dass die Einrichtung von Schulstraßen zu Einschränkungen und Veränderungen im Alltag führen kann. Daher sammeln wir alle Rückmeldungen und Einwände, um die Interessen der Anwohnenden in der abschließenden Bewertung des Pilotprojekts sorgfältig gegen die positiven Effekte, das heißt, mehr Verkehrssicherheit für Schüler*innen, abzuwägen. Das jeweilige Schulumfeld wurde im Vorfeld des Projektstarts an den Schulen untersucht und auch die privaten Zufahrten zu Stellplätzen und Tiefgaragen erfasst. Auch dabei mussten wir die Gegebenheiten gegeneinander abwägen.

Warum dürfen Anwohner*innen nicht in die Straße einfahren?

Leider ist es nicht möglich, ein generelles Verkehrsverbot auszusprechen und die Anwohner*innen hiervon auszunehmen, um die Straßen durch weniger Autos sicherer für die Kinder zu machen. Das Verkehrsrecht kennt hierbei nur den Begriff des „Anliegers“ (Beschilderung „Anlieger frei“) und versteht darunter vereinfacht gesagt, alle Menschen, die ein Anliegen in der Straße haben, darunter auch Eltern der Schüler*innen oder Besucher*innen von Anwohner*innen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern sind Schulstraßen als eigenes Verkehrszeichen nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Beispielsweise in Österreich gibt es seit letztem Jahr das Verkehrszeichen „Schulstraße“, das unter anderem Anwohner*innen neben der Ausfahrt auch die Zufahrt erlaubt. Eine solche Einführung in Köln ist keine Entscheidung, die die Stadt treffen kann, sondern macht eine Änderung der StVO notwendig. Mit dem Pilotprojekt soll das Thema Schulstraße in Zukunft jedoch weiter nach vorne gebracht werden, indem die Einfahrtsverbote umfangreich getestet werden. Bis dahin soll das Pilotprojekt Aufschluss darüber geben, wie die Situation unter den derzeitigen Rahmenbedingungen für Anwohner*innen und Schüler*innen am besten zu lösen ist.

Gibt es Ausnahmegenehmigungen?

Sollten besondere Umstände, wie beispielsweise eine Gehbehinderung oder die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes, eine Einfahrt in die Straße zwingend erforderlich machen, ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung möglich. Auch bei dringenden Handwerkereinsätzen oder Möbeltransporten ist die Beantragung möglich.

Es können aber nicht grundsätzlich für alle Anwohner*innen solche Genehmigungen ausgestellt werden.

An den Absperrungen kommt es zu Konflikten zwischen Eltern und Anwohnenden.

Wir erleben ein hohes ehrenamtliches Engagement von den Eltern im Rahmen des Pilotprojekts. Die Absperrung wird durch die Eltern aufgestellt und soll die Einrichtung der Schulstraße vor allem in der Eingewöhnungsphase und bei Bedarf nach den Schulferien oder an besonders verkehrsstarken Wochentagen unterstützen. Ein Eingriff in den fließenden Verkehr darf aber selbstverständlich ausschließlich durch die Polizei erfolgen. Um gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme bitten wir alle Beteiligten.

 

Die Regelungen werden missachtet und sollen stärker überwacht werden.

Die Schulwegsicherung ist ein ständiges und wichtiges Anliegen von Stadt und Polizei. Der städtische Verkehrsdienst und die Polizei Köln führen daher regelmäßig Schwerpunktkontrollen im Bereich von Schulen durch. Allerdings ist es leider nicht möglich, die circa 300 Schulen in Köln täglich aufzusuchen.

 

Die Zeiten des Einfahrtsverbots sind falsch bzw. zu kurz gewählt.

Die Zeiten haben wir gemeinsam mit den Schulen festgelegt und dabei die Interessen der Anwohnenden und die Unterrichtszeiten zugrunde gelegt. Die Sperrzeiten unterscheiden sich teilweise leicht je nach Schule. Welche Auswirkungen das hat, ist ebenfalls Teil der Auswertung des Pilotprojekts.

 

Die vorhandenen Hol- und Bringzonen werden nicht genutzt und der Verkehr verlagert sich in andere Bereiche.

Das möchten wir natürlich vermeiden. Um dem entgegenzuwirken, wird der städtische Verkehrsdienst zum Schulstart 2023/24 wieder verstärkt dabei unterstützen, dass die Hol- und Bringzonen freigehalten werden. Inwiefern es zu möglichen Verlagerungseffekten kommt, beobachten wir genau. Auch das wird in die Auswertung einfließen.

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