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Anlage - Die Vielfalt der Pflanzen im Kleingarten

 

Liebe Kleingärtner*innen,

Sie sind stolze Pächter*in eines Kleingartens der Stadt Köln, den Sie über den Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. gepachtet haben. Die Stadt Köln und der Kreisverband sind bestrebt, die vorhandenen Kleingärten dauerhaft zu sichern und wo möglich weiter auszubauen. Auf diese Weise wird vielen Menschen in der Großstadt Köln die Gelegenheit für Gärtnern in der Stadt ermöglicht.

Bei der Pacht eines Kleingartens stehen das Gärtnern, die Erholung und der Schutz und die Förderung der Artenvielfalt im Vordergrund. Die vorliegende Kleingartenordnung soll dies unterstützen, so dass die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens entsprechend berücksichtigt werden. Deshalb ist die Ausrichtung auf eine biologische und naturnahe Bewirtschaftung des Kleingartens und eine Gestaltung mit natürlichen Materialien anzustreben.

Die Verwendung von Pflanzen, zum Beispiel als Obstgehölz, als Staude oder als Gemüse, steht im Fordergrund der kleingärtnerischen Bewirtschaftung. Über die richtige, artenreiche und den jeweiligen Standorten angepasste Verwendung von Pflanzen, kann nicht nur ein gesunder Ertrag von Obst und Gemüse erwirtschaftet werde, sondern ein großer Beitrag für die Artenvielfalt in unserer Stadt geleistet werden.
 

Lehrgarten des Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V.

Bereits seit 1951 befindet sich der Lehr- und Beispielgarten des Kreisverbandes Kölner Gartenfreunde e.V. in Köln-Müngersdorf. Hier können Kölner Kleingärtner*innen eine Vielzahl von Informationen und Anschauungsmöglichkeiten über ökologisches und nachhaltiges Gärtnern erfahren. Ein umfangreiches Lehr- und Fortbildungsangebot wird für die Mitglieder angeboten. Themen, wie: Gemüse aus dem eigenen Garten, wie man den Sträuchern den richtigen Schnitt verpasst, der beste Dünger für Ihren Boden, Ökologie, Biologie sowie Verhalten von Vögeln und Wildbienen und vieles mehr stehen auf dem Programm.

Weitere Informationen:

Lehrgarten des Kreisverbandes Kölner Gartenfreunde e.V.
Lehrgarten KGV Köln
 

Allgemeine Pflanzenverwendung

In den folgen Ausführungen und Hinweisen sollen Anregungen für die Verwendung von Pflanzen in Kleingärten aufgeführt werden. Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. gibt in seiner Schriftenreihe hierzu umfangreiche Hilfestellung. Auch der Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V. hat eine Vielzahl an Inforationsblättern zur Pflanzenverwendung und Gartengestaltung sowie zur Pflanzengesundheit herausgegeben.

"Naturnahe Gärten: lebendig, nützlich, schön!" ist das Motto der vielfältigen Informationsblätter, die die Natur- und Umweltschutzakademie NRW (NUA) gemeinsam mit den Landesverbänden der Kleingärtner herausgegeben hat. Die Herausgabe wurde mit Mitteln des Umweltministeriums NRW gefördert. Ziel ist es, besonders bei Kleingärtnern, aber auch bei anderen Gartenbesitzern das natur- und umweltbewusste Handeln zu fördern und Interesse für den Naturgarten zu wecken.

Weitere Informationen:

Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (Hrsg.): Fachberatung II. Pflanzen – ihre Verwendung im Kleingarten. Schriftenreihe Heft 6, 2019, 41. Jg.
Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V.
Gartenfreunde Rheinland

Natur- und Umweltschutzakademie NRW
Naturgarten praktisch - Infoblätter zur naturnahen Gestaltung, Nutzung und Pflege von Gärten.
Natur- und Umweltschutzakademie NRW
 

Obst- und Gemüse

Im Rahmen der naturnahen Bewirtschaftung eines Kleingartens kann auch ein Beitrag zum Erhalt alter und ehemals häufig verwendeter Obst- und Gemüsesorten geleistet werden. Viele Baumschulen und Gärtnereien haben sich auf die Produktion und Vermarktung solcher Obst- und Gemüsesorten spezialisiert, so dass es kein Problem mehr ist diese zu beschaffen.

Mittlerweile gibt es auch viele Veröffentlichungen hierzu. So hat der Landschaftsverband Rheinland ein Obstsorten-Handbuch alter rheinischer Obstsorten herausgegeben, in dem 100 Obstsorten und deren Früchte vorgestellt werden: Wo kommen sie her, wann reifen sie, wie lassen sie sich verarbeiten, wie sieht der Baum aus, an dem sie wachsen und wie ist der Geschmack. Die Sorten-Steckbriefe werden durch entsprechende Fotos vorgestellt.

Viele Vereine und Institutionen fördern den Erhalt und die Kultivierung alter Gemüsesorten. Die Volkshochschule Köln veranstaltet jährlich im Frühling ein Saatgutfestival. Außer Informationen, Tipps und Aktionen rund um das Thema Aussaat gibt es hier samenfestes Saatgut zu tauschen oder gegen Spende, darunter auch einige alte Regionalsorten wie den Feldsalat "Kölner Palm" und eine große Auswahl an Tomatensorten, zu erwerben.

Weitere Informationen:

Landschaftsverband Rheinland
Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.): Lokale und regionale Obstostern im Rheinland – neu entdeckt. Bezug über
E-Mail Landschaftsverband Rheinland

Volkshochschule Köln
Saatgutfestival. Siehe aktuelle Ankündigungen unter
Volkshochschule Köln
 

Giftpflanzen

In Kleingärten und im angrenzenden öffentlichen Grün können auch mehr oder weniger giftige Pflanzen Verwendung finden. Diese oftmals heimischen Pflanzen können einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt beitragen. Aus diesem Grunde ist das Wissen über die Giftigkeit der Pflanze oder deren Teile von großer Bedeutung. Eine Broschüre des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW über „Giftpflanzen“ soll Eltern und Kindern dabei helfen, gefährliche Pflanzen besser zu erkennen. Sie stellt heimische Giftpflanzen vor, beschreibt mögliche Vergiftungserscheinungen, gibt Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen und enthält ein Verzeichnis der im Notfall wichtigen Giftinformationszentralen.

Weitere Informationen:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (Hrsg.): Giftpflanzen – Beschauen, nicht kauen.
Giftpflanzen

 

Fremdländische und zu stark wachsende Pflanzen

Fremdländische und zu stark wachsende Pflanzen sogenannte „invasive Neophyten“ sind aus unterschiedlichen Gründen von Menschen eingeführt worden, oder haben sich aufgrund der sich verändernden klimatischen Gegebenheiten auf natürlichem Wege ausgebreitet. Bestimmte zu stark wachsende Pflanzenarten und nicht beherrschbarer Neophyten dürfen weder im Kleingarten noch auf den Gemeinschaftsflächen angepflanzt werden und müssen – sollten diese als Wildwuchsauftreten – daran gehindert werden, sich auszubreiten. Entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um eine Verdrängung heimischer Arten durch invasive Arten zu verhindern. Weitergehende Informationen hierüber sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu finden. Auf Grund ihrer starken, nicht beherrschbaren Wuchskraft ist es auch nicht gestattet, Bambusgewächse (Bambuseae) und Chinaschilf (Miscanthus) sowie den Schlingknöterich (Fallopia baldschuanica) in Kleingärten zu pflanzen.

Verboten ist die Anpflanzung von Pflanzen, die in der Unionsliste der BfN-Schwarze-Liste (Invasive Arten) (sowohl Warn-, Aktions- als auch Managementliste) und die Arten der Grauen-Liste (Potenziell invasive Arten) (sowohl Handlungs- als auch Beobachtungsliste) aufgelistet sind.

Weitere Informationen:

Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Naturschutz: Neobiota.
Bundesamt für Naturschutz: Neobiota

Unionsliste:
Unionsliste

BfN Listen:
BfN Listen

 

Pflanzenkrankheiten

Die ökologische und nachhaltige Bewirtschaftung eines Kleingartens zielt auch darauf gesunde und gegen Krankheiten widerstandsfähige Pflanzen zu kultivieren. Dennoch kann es dazu kommen, dass Pflanzen von Krankheiten befallen werden. Die Landwirtschaftskammer Rheinland bietet in diesen Fällen ein umfangreiches Serviceangebot speziell zur Diagnose von Pflanzenkrankheiten in Kleingärten an. Die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel ist aufgrund § 1 (7) dieser Kleingartenordnung verboten.

Weitere Informationen:

Landwirtschaftskammer Rheinland:
Landschaftskammer Rheinland

 

Krankheiten übertragende Pflanzen

Pflanzenkrankheiten können auch über andere Pflanzen, z.B. als Zwischenwirt, übertragen werden. Aus diesem Grunde ist die Verwendung solcher Pflanzenarten in Kleingärten nicht gestattet.

 

Feuerbrand

Der Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Kernobstkrankheiten. Daher dürfen die hochanfälligen Wirtspflanzen dieser Krankheit, welche keinen kleingärtnerischen Nutzen haben, nicht in Kleingartenanlagen kultiviert werden.

Verbotene Gattungen sind: Glanzmispel (Photinia), Zwergmispel (Cotoneaster). Ausnahmen bilden Feuerbrand nicht anfällige Arten und Sorten dieser Gattungen.

 

Birnengitterrost

Wacholder (Juniperus) ist Hauptwirt des Birnengitterrostes. Daher sind alle Wacholderarten der Gattung „Juniperus“ in der gesamten Kleingartenanlage inklusive der Gemeinschaftsflächen verboten.

 

Johannisbeersäulenrost

Als Winterwirt sind die folgenden Kiefernarten der Überträger für den Johannisbeersäulenrost an Schwarzer Johannisbeere und Stachelbeere. Zum Beispiel: Weymuthskiefer (Pinus strobus), Westliche Weymuthskiefer (Pinus monticola) oder Tränenkiefer (Pinus wallichiana). Sie dürfen deshalb auch nicht auf Gemeinschaftsflächen gepflanzt oder kultiviert werden.

 

 

 

 

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