Die Gärten an den Durchgangswegen sollen genau so hoch sein dürfen, wie die Außeneinfriedung der Gartenanlage. Jedoch soll die Einsicht in die Gärten für jeden Gärtner gleich sein. In einer Hecke von 1,25 mtr. können und werden sich keine Vögel einnisten. Wir unterliegen alle im Wandel der Zeit. Das sollte die neue Kleingartenordnung in Sachen Hecken auch sein.

Umzäunungen innerhalb von Kleingartenanlagen zu den Wegen und zwischen den einzelnen Parzellen dürfen eine Höhe von 1,25 m nicht überschreiten. Die Einfriedung zwischen den einzelnen Parzellen ist nicht zwingend erforderlich.