Und wieder mal macht man es dem Alt-Pächter, also dem, der den Verein verlassen will, einfach. Solche Dinge müssen beim Wertgutachten mit berücksichtigt werden und der Altpächter hat dem Neupächter solche Nachweise auszuhändigen oder haftet im Nachhinein dafür. Tut mal was für eure Mitglieder und nicht für die, die dem Verein und dem Kleingärtnertum den Rücken kehren.

Die Beweislast liegt beim Pächter.