Bitte verständlicher formiulieren oder besser einfach streichen.

24.2) Aufschüttungen und Bodenmodellierungen sind nur mit dem anfallenden Aushub der eigenen Baumaßnahmen bis zu einer Höhe von 0,60 m erlaubt. Dabei ist aus Bodenschutzgründen der Oberboden bis zu einer Stärke von 0,30 m vom Unterboden zu trennen und beides in richtiger Reihenfolge wieder einzubauen.