Bitte verständlicher formiulieren oder besser einfach streichen.
24.2) Aufschüttungen und Bodenmodellierungen sind nur mit dem anfallenden Aushub der eigenen Baumaßnahmen bis zu einer Höhe von 0,60 m erlaubt. Dabei ist aus Bodenschutzgründen der Oberboden bis zu einer Stärke von 0,30 m vom Unterboden zu trennen und beides in richtiger Reihenfolge wieder einzubauen.
von Gast am 27.03.2022
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