Warum die Größenbeschränkung auf 7,5 qm? In solch einem kleinen Haus kann man nicht vernüftig die Anbausaion verlängern.
Größe und Höhe: Gewächshäuser sind bis zu einer Größe von max. 7,50 qm und einer Firsthöhe von max. 2,25 m erlaubnisfähig.
Warum die Größenbeschränkung auf 7,5 qm? In solch einem kleinen Haus kann man nicht vernüftig die Anbausaion verlängern.
Größe und Höhe: Gewächshäuser sind bis zu einer Größe von max. 7,50 qm und einer Firsthöhe von max. 2,25 m erlaubnisfähig.
Kommentare
am 27. Mär. 2022
um 13:06 Uhr
Da muß ich recht geben,
Da muß ich recht geben, außerdem bei einer Höhe von 2,25 m ist die Türhöhe 1,60 m bei einer Körpergröße von 185 cm muß ich also auf knie reinkriech um mir den Kopf nicht anzustoßen. Ein Haus mit ausreichender Türhöhe gibts erst ab 2,5 m Firsthöhe und die sind dann mindestens 8,5 m² groß. Ich denke die Bestimmung ist da um Gewächshäuser zu verhindern.
am 28. Mär. 2022
um 22:33 Uhr
Genau, eine größere
Genau, eine größere Grundfläche (zB 10qm) wäre sinnvoll, um nennnswert die Anbausaison verlängern zu können und ein Stück weit Selbstversorgung betreiben zu können. Außerdem kann das Wasser, das vom Dach abfließt, in einem Wassertank gesammelt und zum Bewässern verwendet werden.