Warum nicht 3,55m? Oder 3,66m (ein Standardmaß) -> Folge: Regelung willkürlich! Es macht auch einen Unterschied ob der Garten 150qm oder 500qm groß ist. Sinnvoller wäre eine generell-abstrakte Regelung, wonach Aufbauten in Kleingärten in Relation zur Gartengröße und kleingärtnerischen Nutzung erfolgen müssen und einer Auslegungshilfe für die Vereinsvorstände, dass hierzu grundsätzlich folgende Maße nicht überschritten werden sollen, soweit die Verhältnisse vor Ort nicht etwas anderes erlauben.
von Gast am 27.03.2022
Warum nicht 3,55m? Oder 3,66m (ein Standardmaß) -> Folge: Regelung willkürlich! Es macht auch einen Unterschied ob der Garten 150qm oder 500qm groß ist. Sinnvoller wäre eine generell-abstrakte Regelung, wonach Aufbauten in Kleingärten in Relation zur Gartengröße und kleingärtnerischen Nutzung erfolgen müssen und einer Auslegungshilfe für die Vereinsvorstände, dass hierzu grundsätzlich folgende Maße nicht überschritten werden sollen, soweit die Verhältnisse vor Ort nicht etwas anderes erlauben.