Diese Formierung ist missverständlich und suggeriert, dass ein Gerätehaus nur freistehend errichtet werden darf, also nicht an die Laube anschließend, wie es bei vielen (den meisten?) Gärten der Fall ist.
Im Einzelgarten darf nur ein freistehendes Gerätehaus errichtet werden.
von Gast am 27.03.2022
Diese Formierung ist missverständlich und suggeriert, dass ein Gerätehaus nur freistehend errichtet werden darf, also nicht an die Laube anschließend, wie es bei vielen (den meisten?) Gärten der Fall ist.