Bitte beachten, dass es Anlagen giubt, wo die Lauben seit Jahrzehnten auf der Gernze stehen. Bitte also einen Bestandsschutz aufnehmen.

Gemäß Landesbauordnung NRW ist zu Fremdgrundstücken ein Abstand von mindestens 3,00 m einzuhalten.

Kommentare

Ich schließe mich dem

Ich schließe mich dem Kommentar an. Für bestehende, genehmigte Lauben muss ein unbegrenzter Bestandsschutz gelten.