1.13) In Abstimmung mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. kann das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen für die verschiedenen Kleingartenanlagen bestimmte Laubentypen und im Verhältnis zu den Gartengrößen und dem Zuschnitt der Parzellen unterschiedliche Laubengrößen sowie andere Sonderbestimmungen festlegen.
von Gast am 27.03.2022
Bestandsschutz nicht vergessen!