Wer legt die beabsichtigte Gestaltung fest? Wer entscheidet, ob eine graue Laube, gelbe oder rote Laube das Bild der Kleingartenanlage verunstaltet? In unserer Anlage ist nichts dergleichen geregelt.

(1.10) Zugelassene bauliche Anlagen sind ordnungsgemäß zu unterhalten, insbesondere dürfen Erscheinungsbild, Zustand und Farbanstriche weder das Bild des Einzelgartens noch das der Kleingartenanlage verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung stören. Auf die erhaltenswerten Eigenarten der Umgebung ist Rücksicht zu nehmen.